«Frauen befassen sich idealerweise vor der Familiengründung mit ihrer Altersvorsorge»

Frauen in der Schweiz erhalten im Schnitt rund 33 Prozent weniger Rente als Männer. Warum das so ist, und wie sich Frauen fürs Alter finanziell absichern können, erklärt Alessandra Costa, Kundenberaterin bei der GastroSocial Ausgleichs- und Pensionskasse.

Alessandra Costa, was sind die Hauptgründe für dieses Unterschiede bei den Altersrenten von Frauen und Männern?

Bei der AHV-Rente gibt es kaum Unterschiede. Jedoch beziehen nur etwa 50 Prozent der Frauen im Vergleich zu rund 70 Prozent der Männer eine Rente aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Zudem sind hier die Renten der Frauen im Durchschnitt um 46 Prozent niedriger. Dieser «Gender Pension Gap» führt dazu, dass etwa 18 Prozent der Frauen von Altersarmut betroffen sind, fast doppelt so viele wie Männer. Teilzeitbeschäftigung, geringere Erwerbsbeteiligung und längere
Unterbrechungen wegen Mutterschaft führen zu finanziellen Nachteilen im Rentenalter. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert es Frauen oft, Managementpositionen zu erreichen oder zu halten. Die unbezahlte Care-Arbeit im Haushalt und die Fürsorge für die Familie werden in unserer Gesellschaft oft finanziell nicht angemessen anerkannt, was sich auch in den Sozialversicherungen und eben besonders in der Pensionskasse widerspiegelt. Hinzu kommt, dass Frauen immer noch nicht überall den gleichen Lohn wie Männer für gleichwertige Arbeit erhalten. Zusammengefasst: Wer weniger verdient, erhält im Alter auch weniger Rente.

Fast die Hälfte der Schweizer Rentnerinnen bezieht gar kein Einkommen aus der Pensionskasse. Woran liegt das?

Früher kümmerten sich Frauen hauptsächlich um Kinder und Haushalt, was viele von einer beruflichen Tätigkeit abhielt. Diese klassische Rollenverteilung prägt noch heute viele Rentnerinnen, die oft nicht genug verdienten, um in die Pensionskasse einzuzahlen. Die Eintrittsschwelle, die heute 22'050 Franken pro Jahr beträgt, verhindert Beitragszahlungen in die Pensionskasse für Frauen, die weniger verdienen. Dies, zusammen mit verschiedenen beruflichen Veränderungen und niedrigeren Löhnen, trägt zu den geringeren Renten der Frauen bei.

Spielt der Zivilstand eine Rolle beim «Gender Pension Gap»?

Grundsätzlich ist das weniger eine Frage des Zivilstands, sondern vielmehr eine Frage der Erwerbstätigkeit. Dank des Vorsorgeausgleichs, der im Jahr 2000 eingeführt wurde, ist es nun immerhin so, dass bei einer Scheidung das Ersparte
aus der 2. Säule zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt wird. Diese Verbesserung ist wichtig, da insbesondere vor dem Jahr 2000 geschiedene Frauen und heutige Rentnerinnen die Rentendifferenz spüren. Bei der AHV entstehen bei der verheirateten Frau bei Erwerbslosigkeit keine Beitragslücken, wenn der Ehepartner erwerbstätig ist. Konkubinatsbeziehungen bergen hingegen Vorsorgerisiken, da die Vorsorge nicht gemeinsam abgesichert ist und es keine Unterstützungspflicht gibt. Mütter ohne Erwerbstätigkeit und ohne angemessene Vorsorgelösung stehen bei einer Trennung oft ohne Absicherung da. Zudem erhalten Lebenspartnerinnen nicht immer eine Hinterbliebenenrente beim Tod des Partners.

Was raten Sie Frauen zur Verbesserung ihrer persönlichen Vorsorgesituation?

Frauen verbessern ihre Position erheblich durch finanzielle Unabhängigkeit und eigenverantwortliche Finanzplanung. Ich rate dazu, sich frühzeitig, idealerweise vor der Familiengründung, mit der Altersvorsorge zu befassen. Wenn Frauen sich den Auswirkungen von Mutterschaftsunterbrechungen und reduzierten Arbeitszeiten für ihre Altersvorsorge bewusst sind, können sie rechtzeitig handeln. Verdient eine unverheiratete Frau weniger als 4'851 Franken pro Jahr, erleidet sie in der AHV Beitragslücken. In diesem Fall empfehle ich, den Mindestbetrag von 514 Franken pro Jahr in die AHV einzuzahlen.

Gibt es da auch eine Lösung für die Pensionskasse?

Wird durch eine Pensums- oder Lohnreduktion die Eintrittsschwelle für Pensionskassenbeiträge von 22'050 Franken Lohn pro Jahr nicht erreicht, sind Arbeitnehmerinnen nicht mehr bei der Pensionskasse der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers versichert. In diesem Fall hat die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG in Zürich, Lausanne oder Bellinzona (www.aeis.ch) anzuschliessen. Wenn jemand mehrere Teilzeitpensen bei unterschiedlichen Arbeitgebenden hat, kann es vorkommen, dass bei keiner Anstellung die Eintrittsschwelle erreicht wird. Auch hier können Arbeitnehmerinnen vorsorgen. Beträgt das gesamte Jahreseinkommen mehr als 22'050 Franken, können sie bei einer Pensionskasse einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers anfragen, ob sie ihr gesamtes Jahreseinkommen gesammelt dort versichern können. Ist dies nicht möglich, können sie sich auch in diesem Fall bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Diese Empfehlungen gelten sinngemäss auch für Männer. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zu besseren Altersrenten ihrer Angestellten beitragen, indem sie die Vorsorgepläne der beruflichen Vorsorge verbessern.


Alessandra Costa ist seit 7 Jahren bei GastroSocial tätig. Sie kennt die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden bestens, war sie doch selber jahrelang in der Gastgewerbebranche tätig.
Sie steht in der italienischsprachigen Schweiz der Kundschaft und den Brokern mit ihrem Wissen und Know-how zur Verfügung und hat ihr Büro in Lugano.

Kurz erklärt: Frauen und die Altersvorsorge