Lohnmeldung Pensionskasse

Damit wir die Pensionskassenbeiträge und die versicherten Leistungen Ihrer Mitarbeitenden korrekt abrechnen können, müssen Sie uns deren Löhne melden. Bei der Pensionskasse rechnen wir nachträglich ab, das heisst: Sie geben uns die effektiven Bruttolöhne Ihrer Mitarbeitenden an.

Sie möchten Zeit und Papier sparen?

Wichtiges vorab

Bis wann muss ich die Lohnmeldung einreichen?

Je nachdem, welcher Abrechnungsmodus für Sie definiert wurde, erhalten Sie die Lohnmeldeunterlagen der Pensionskasse (Lohnliste) entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich.

Die ausgefüllte Lohnmeldung müssen Sie uns dann innert 30 Tagen nach Erhalt retournieren – entweder per Post, per E-Mail oder ganz bequem via unsere Onlinelösungen.

GastroSocial | Team Beiträge Pensionskasse | Postfach | 5001 Aarau
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Hilfsmittel: Lohnabzugstabellen & Lohnabzugsrechner

Lohnabzugsrechner

Mit unserem Lohnabzugsrechner können Sie den monatlichen BVG-Lohnabzug von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden unkompliziert und auf den Franken genau berechnen.

Lohnabzugstabellen

Von den Tabellen können Sie die Lohnabzüge (Beiträge) für die Pensionskasse ablesen. Wählen Sie die Lohnabzugstabelle gemäss der Vorsorgelösung, die Sie für sich und/oder Ihren Betrieb angemeldet haben:

Achtung: Ausnahme bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit

Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden können Sie die Lohnabzugstabellen nicht für die Berechnung des Lohnabzugs verwenden, weil der Koordinationsabzug in solchen Fällen prozentual berechnet werden muss.

Wie melde ich Korrekturen?

Sie profitieren von einem effizienten Prozess, wenn Sie die Lohnmeldung von Anfang an vollständig und korrekt ausfüllen. Falls wir Unstimmigkeiten in den eingereichten Unterlagen entdecken, teilen wir Ihnen dies mit. Falls Sie eine Nach- oder Korrekturmeldung machen möchten, nutzen Sie bitte das untenstehende Formular «Korrekturmeldung» und senden Sie uns dieses zu.

Löhne mit Lohnlisten melden

Die manuelle Lohnmeldung an die Pensionskasse erfolgt in der Regel mit den Lohnlisten:

  • Füllen Sie die passende Lohnliste gemäss der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden aus.
  • Tragen Sie alle pensionskassenpflichtigen Mitarbeitenden und deren AHV-Bruttolöhne ein.
  • Wichtig: Unterschreiben Sie die Lohnliste.

Ein- und Austritte

Anhand der Namen auf den Lohnlisten erfassen wir die Ein- und Austritte der Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb. Sie müssen also kein separates Formular ausfüllen, um Arbeitnehmende an- oder abzumelden.

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Beratung & Support

Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.

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