Basiswissen Arbeitslosen­versicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine obligatorische Versicherung und besteht gesamtschweizerisch seit 1977.

Was ist der Zweck der ALV?

Sie erbringt Leistungen bei:

  • Arbeitslosigkeit
  • Entschädigungen bei Schlechtwetter
  • Kurzarbeit
  • Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebenden
  • Wiedereingliederungsmassnahmen

Wer ist bei der ALV versichert?

Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert. Wenn diese ihre Arbeitsstelle verlieren und dadurch einen vorübergehenden Erwerbsausfall erleiden, erhalten sie 70% des versicherten Lohns in Taggeldern ausbezahlt. Selbstständigerwerbende können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen.

Wer muss ALV-Beiträge bezahlen?

Alle AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden müssen Beiträge an die ALV leisten. Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen je die Hälfte der Beiträge. Erwerbstätige, die das Referenzalter* erreicht haben, sind nicht mehr beitragspflichtig.

* Hinweis zum Referenzalter:

Mit der Reform AHV 21 wurde für Frauen und Männer ein einheitliches Rentenalter (neu: Referenzalter) von 65 Jahren eingeführt. 

  • Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 65. Geburtstag. 
  • Das Referenzalter der Frauen wird bis 2028 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht und liegt im Jahr 2025 somit bei 64 Jahren + 3 Monaten. 


Beispiel: Eine Frau, die am 16. März 1961 geboren wurde, hat ab dem 1. Juli 2025 Anspruch auf ihre AHV-Rente.

Wie hoch sind die Lohnabzüge?

Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn von CHF 148´200.– (CHF 12´350.– pro Monat) wird 1.1% vom Jahresbruttolohn abgezogen. Die Arbeitgebenden überweisen denselben Betrag an die ALV. Ab dem 1. Januar 2023 sind auf dem darüber liegenden Lohnanteil keine ALV-Beiträge mehr geschuldet.

Die Ausgleichskassen übernehmen für die Arbeitslosenkasse das Inkasso der Beiträge, haben aber mit den Leistungsabklärungen und Leistungsentschädigungen nichts zu tun.

Leistungen beantragen

Wenn Sie arbeitslos sind oder in naher Zukunft Arbeitslosigkeit befürchten, müssen Sie sich bei der Arbeitslosenkasse Ihres Wohnkantons anmelden.

Gaston