Militär

Wenn Sie im Militär Einsatz geleistet haben, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung. Diensteinsätze wie Militär, Zivilschutz oder Zivildienst werden über die EO (Erwerbersatzordnung) geregelt.

Anmeldung

Wann besteht Anspruch?

Wenn Sie in der Schweiz oder im Ausland wohnen und Dienst leisten oder gewisse Kurse besuchen, erhalten Sie eine Erwerbsausfallentschädigung. Diese gilt als Ersatzeinkommen.

Die Entschädigung wird ausbezahlt bei:

  • Militär bzw. schweizerische Armee (inkl. Rotkreuzdienst)
  • Zivildienst
  • Zivilschutz
  • Eidgenössische und kantonale Kaderbildungskurse von J+S (Jugend und Sport)
  • Jungeschützenleiterkurse

Wie funktioniert die Anmeldung?

  1. Sie erhalten vom Rechnungsführer der Armee, des Zivilschutzes oder Zivildienstes für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Diensttage.
  2. Ergänzen Sie darauf alle Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen und leiten Sie das Anmeldeformular an Ihren Arbeitgeber weiter.
  3. Dieser bestätigt den Lohn und leitet die Anmeldung direkt an die GastroSocial Ausgleichskasse weiter.
  4. Wir berechnen dann die Entschädigung und führen die Auszahlung durch.

Was, wenn ich mehrere Arbeitgebende habe?

  • Leiten Sie die EO-Anmeldung an einen Arbeitgeber Ihrer Wahl weiter.
  • Von allen anderen Arbeitgebenden verlangen Sie eine Lohnbescheinigung.
  • Zum Schluss leiten Sie die Original-EO-Anmeldung inklusive aller Lohnbescheinigungen an die Ausgleichskasse eines Arbeitgebers weiter.

Was tun, wenn die EO-Anmeldung verloren geht?

Ohne EO-Anmeldung wird keine Entschädigung ausgerichtet. Bei einem verloren gegangen Anmeldeformular stellt die zuständige Ausgleichskasse ein Ersatzformular aus. Schicken Sie uns das Original-Dienstbüchlein via Post.

Auszahlung

An wen wird die EO ausbezahlt?

Die Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung erfolgt entweder an Sie oder an Ihren Arbeitgeber.

Ob Sie die Erwerbsausfallentschädigung erhalten oder ob Ihr Arbeitgeber entschädigt wird, hängt davon ab, ob dieser Ihnen weiterhin einen Lohn ausbezahlt hat. Wenn Sie für die Zeit des Dienstes keinen Lohn erhalten haben, wird die Entschädigung direkt an Sie ausbezahlt. Die Zulage für Betreuungskosten wird in jedem Fall direkt an Sie überwiesen.

Wann wird die EO ausbezahlt?

Wenn Ihr Einsatz weniger als einen Monat dauert, erfolgt die Auszahlung der EO-Entschädigung in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei längeren Einsätzen nach zehn Tagen und anschliessend monatlich.