Eintritt Mitarbeitende

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie neue Mitarbeitende sowohl der Ausgleichskasse als auch der Pensionskasse melden.

Eintritt melden mit Online-Kundenportal connect

Den Eintritt von neuen Mitarbeitenden können Sie ganz einfach online über unser Kundenportal connect melden. Die zeitnahe Anmeldung der Mitarbeitenden erleichtert die administrativen Abläufe und reduziert Rückfragen. Das Angebot ist kostenlos.

Sie nutzen connect bereits?

Neben connect stehen Ihnen unser Lohnprogramm miruSocial und die Schnittstellen mirusConnect zur Verfügung, mit denen Sie Meldungen wie den Eintritt von neuen Mitarbeitenden rasch erledigen können.

Eintritt melden (Ausgleichskasse)

Bei der Ausgleichskasse müssen Sie als Arbeitgeber/in neue Mitarbeitende spätestens mit der AHV-Lohnmeldung zu Beginn des Folgejahres anmelden. 

Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Meldung innert 30 Tagen nach Stellenantritt vorzunehmen. Verwenden Sie dazu bitte das nachfolgende Online-Formular:

Neue Mitarbeitende ohne AHV-Nummer – was tun?

Hat eine neu eintretende Person noch keine AHV-Nummer, können Sie diese ganz unkompliziert beantragen:

Füllen Sie dazu das Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) vollständig aus, drucken es aus und senden es zusammen mit einer ID-/Passkopie der versicherten Person per E-Mail oder Post an folgende Adresse:

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Versichertenregister | Postfach | 5001 Aarau
vr@gastrosocial.ch

Eintritt melden (Pensionskasse)

Wenn Sie neue Mitarbeitende bei der Pensionskasse anmelden möchten, nutzen Sie bitte die Lohnmeldung für die Pensionskasse. Je nachdem, welcher Abrechnungsmodus für Sie definiert wurde, erhalten Sie die Lohnmeldeunterlagen der Pensionskasse entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich und retournieren uns diese innert 30 Tagen nach Erhalt.

Tragen Sie Name, AHV-Nummer und Bruttolohn der neuen Mitarbeitenden auf der Lohnliste ein – zusätzlich zu den bisherigen Mitarbeitenden.

Unterlagen für neue Arbeitnehmende

Bitte händigen Sie neuen Mitarbeitenden, die vorher noch nicht bei der GastroSocial Pensionskasse versichert waren, folgendes Formular aus:

In der Broschüre «Meine Pensionskasse» sind zudem die wichtigsten Informationen zur GastroSocial Pensionskasse enthalten:

Meldepflicht bei Lohnänderungen von 10 % oder mehr

Relevant für den Bereich Ausgleichskasse

Bitte beachten Sie: Wesentliche Änderungen Ihrer jährlichen Bruttolohnsumme (ab 10 %) müssen Sie uns separat melden. Ein- oder Austritte von Mitarbeitenden führen nicht automatisch zu einer Anpassung Ihrer Akontobeiträge.

Gaston