Benefit für Mitarbeitende – höhere Leistungen im Alter

Wie bessere Vorsorgeleistungen Gastbetriebe für Arbeitnehmende attraktiver machen

In der Hotellerie und Gastronomie fehlt es an Fachkräften – schon seit einiger Zeit. Umso wichtiger ist es, dass sich Gastbetriebe auf dem Stellenmarkt als attraktive Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber positionieren. Geht es um den Lohn, sind gute Leistungen der Pensionskasse für Arbeitnehmende ein wichtiger finanzieller Aspekt. Die Pensionskasse ist für die meisten Arbeitnehmenden der grösste Vermögenswert.

Bei Teilzeitmitarbeitenden ist der versicherte Lohn oft so tief, dass in der Pensionskasse nur kleine Beträge angespart werden können. Und für Mitarbeitende mit höheren Löhnen ist es interessant, den Lohn in der Pensionskasse besser zu versichern, um das Sparen voranzutreiben. Genau hier setzen die weiterführenden Vorsorgelösungen der GastroSocial Pensionskasse an.

Im Interview erläutert Pascal Jaeggi, Leiter Team Aussendienst und Kundenberater bei GastroSocial, die Vorteile und Möglichkeiten für höhere Leistungen im Alter für Mitarbeitende und Kader.


Pascal Jaeggi, in der Hotellerie und Gastronomie arbeiten viele Arbeitnehmende in einem Teilzeitpensum. Wie wirkt sich dies auf das Sparen in der Pensionskasse aus?

Per Gesetz wird von jedem Jahreslohn unabhängig vom Betrag der fixe Koordinationsabzug von aktuell CHF 25’725.– abgezogen. Der übrige Lohn wird in der Pensionskasse versichert. Insbesondere bei Teilzeitpensen mit einem tiefen Lohn führt dies dazu, dass dementsprechend nur sehr tiefe Leistungen versichert sind oder sogar die Eintrittsschwelle eines Jahreslohns von CHF 22’050.– nicht erreicht wird. Das bedeutet, dass die angestellte Person nicht pensionskassenpflichtig ist und kein Altersguthaben in der Pensionskasse anspart.


Wie kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hier unterstützen?

Zu Beginn ist es wichtig, dass sich die Arbeitgebenden dieser Situation bewusst sind. Hier sehe ich auch uns als Pensionskasse in der Pflicht, entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, die Vorsorgelösung in der 2. Säule besser auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden anzupassen. Die beiden häufigsten Lösungen sind ein verbesserter Vorsorgeplan mit höheren Leistungen (z.B. Uno Plus) oder das Weglassen des Koordinationsabzugs (z.B. Uno Integral Basis). Bei beiden Lösungen wird die zukünftige Altersrente höher sein. Finanziert wird diese durch höhere Beiträge zu Lasten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Arbeitnehmenden in den Prozess der Plangestaltung miteinzubeziehen.


Und was bringen bessere Vorsorgeleistungen für die höheren Löhne?

Der Basisplan gemäss L-GAV versichert nur die Lohnteile bis CHF 88’200.–. Übersteigende Lohnteile sind nicht versichert. Um diese Lücke zu schliessen, empfiehlt es sich die Lohnobergrenze aufzuheben (z.B. mit dem Vorsorgeplan Uno Top). Finanziert wird dies durch höhere Lohnabzüge während der Erwerbstätigkeit. Entsprechend fällt auch der Jahreslohn auf dem Lohnausweis tiefer aus. Auch aus steuerlicher Sicht ist dies interessant.


In Gastbetrieben sind die Anstellungen der Mitarbeitenden oft vielfältig: Teilzeitmitarbeitende, Aushilfen, Kaderleute. Können Sie ein Beispiel machen, wie ein Betrieb mit unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen für alle Mitarbeitenden bessere Vorsorgelösungen bieten kann?
So vielfältig die Branche ist, so vielfältig sind auch die Lösungen. Ich glaube, hier ist die individuelle Lösungsfindung das Schlüsselwort. Wichtig ist hierbei, dass immer klare Personengruppen definiert werden. Grundsätzlich könnte man für verschiedene Personenkreise wie Kader und Teilzeitmitarbeitende verschiedene Pläne abschliessen. Auch um langjährigen Mitarbeitenden eine zusätzliche Anerkennung für die geleisteten Dienstjahre entgegenzubringen, können ausgebaute Vorsorgepläne ein gutes Mittel sein. Zum Beispiel können Mitarbeitende ab dem 3. Dienstjahr mit der weiterführenden Vorsorgelösung Uno Plus versichert werden. Hierbei empfehle ich jeweils trotz der vielen Möglichkeiten, die Lösung einfach zu halten und sich auf zwei bis maximal drei Personenkreise zu beschränken.

Für Arbeitgebende und Arbeitnehmende bedeuten höhere Vorsorgeleistungen auch höhere Prämien, respektive Lohnabzüge. Hier können Arbeitgebende jedoch eine Lösung suchen, in dem sie die Mehrprämie übernehmen und so die Mitarbeitenden von besseren Vorsorgeleistungen profitieren, ohne dass die Lohnabzüge am Ende des Monats erhöht werden. Dies ist für Mitarbeitende eine attraktive Lohnnebenleistung. Schlussendlich ist das klar eine Frage des Budgets. Für entsprechende Vergleiche steht GastroSocial gerne zur Verfügung.

Pascal Jaeggi arbeitet seit über 4 Jahren bei GastroSocial und leitet den Aussendienst und somit die Betreuung der Grosskunden. Er hat die Ausbildung zum Betriebsökonom und eidg. dipl. Pensionskassenleiter abgeschlossen. Sein Fachwissen hinsichtlich Versicherungen und Pensionskassen ist umfassend – seit rund fünfzehn Jahren arbeitet er in der Assekuranz.