Militär

Diensteinsätze wie Militär, Zivilschutz oder Zivildienst werden über die EO (Erwerbersatzordnung) geregelt. Wenn Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter im Militär war, so leiten Sie uns bitte die ausgefüllte Meldekarte (EO-Anmeldung) weiter.

Anmeldung

Wann besteht Anspruch?

Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen und Dienst leisten oder gewisse Kurse besuchen, erhalten eine Erwerbsersatzentschädigung. Diese gilt als Ersatzeinkommen.

Die Entschädigung wird ausbezahlt bei:

  • Militärdienst bzw. Dienst in der Schweizer Armee (inkl. militärischer Frauendienst, Rotkreuzdienst und Hilfsdienste)
  • Zivildienst
  • Zivilschutzdienst
  • eidgenössischen und kantonalen Kaderbildungskursen von J+S (Jugend und Sport)
  • Jungschützenleiterkursen

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt rückwirkend – Sie können Mitarbeitende deshalb nicht vor dem Dienstantritt anmelden.

  1. Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter erhält für jeden Dienst eine Meldekarte (EO-Anmeldung) über die geleisteten Diensttage, füllt die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen aus und leitet das Anmeldeformular an Sie weiter.
  2. Als Arbeitgeber bescheinigen Sie auf dem Formular den vordienstlichen Lohn und leiten es zeitnah an uns weiter, damit die Auszahlung der EO-Entschädigung möglichst rasch erfolgen kann.

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch

Was tun, wenn die Meldekarte (EO-Anmeldung) verloren geht?

Ohne Meldekarte (EO-Anmeldung) wird keine Entschädigung ausbezahlt. Bei einem verloren gegangen Anmeldeformular stellt die zuständige Ausgleichskasse ein Ersatzformular aus. Dazu muss uns Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter das Original-Dienstbüchlein per Post einschicken.

Auszahlung

Wie wird die Entschädigung ausbezahlt?

Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter für die Zeit des Dienstes weiterhin einen Lohn auszahlen, erhalten Sie die Entschädigung (inkl. Arbeitgeber­anteil an AHV/IV/EO-Beiträgen) als Gutschrift auf Ihr Beitragskonto. Andernfalls – bei keiner Lohnfortzahlung – erhalten die Arbeitnehmenden die Erwerbsersatzentschädigung direkt ausbezahlt.

Wann wird die Entschädigung ausbezahlt?

Dauert ein Einsatz weniger als einen Monat, erfolgt die Auszahlung der EO-Entschädigung in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei längeren Einsätzen nach zehn Tagen und anschliessend monatlich.

Auszahlung mit Abzügen

Weil die Erwerbsersatzentschädigung als Ersatzeinkommen gilt, werden darauf AHV/IV/EO-Beiträge (bei Arbeitnehmenden zusätzlich ALV-Beiträge) abgezogen.

Deshalb wichtig: Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter während des Dienstes weiterhin den Lohn auszahlen und die EO-Entschädigung folglich auf Ihr Beitragskonto gutgeschrieben wird, tragen Sie auf der AHV-Lohnmeldung bitte stets den vollständig ausbezahlten Lohn ein.

Infos für Selbstständigerwerbende

Wie funktioniert die Anmeldung?

Selbstständigerwerbende können die Meldekarte (EO-Anmeldung) direkt an die GastroSocial Ausgleichskasse einsenden. Bitte beachten Sie, dass ohne Meldekarte keine Entschädigung ausbezahlt wird.

Wie ist vorzugehen, wenn Sie gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt sind?

In diesem Fall reichen Sie die Meldekarte (EO-Anmeldung) direkt bei der GastroSocial Ausgleichskasse ein. Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnbescheinigung; diese ist der Anmeldung beizulegen.