Betreuungsentschädigung
Ihre Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen. Die Betreuungsentschädigung wird über die EO (Erwerbersatzordnung) geregelt.
Anmeldung
Der Betreuungsurlaub kann am Stück, wochenweise oder verteilt auf einzelne Tage bezogen werden. Den Arbeitgebenden ist es untersagt, im Gegenzug die Ferien zu kürzen. Die Aufteilung kann zu einem späteren Zeitpunkt noch angepasst werden. Wird keine Einigung über die Aufteilung erzielt, so werden jedem Elternteil 49 Taggelder zugesprochen. Melden sich beide Elternteile für den Bezug der Leistung an, so ist die Ausgleichskasse zuständig, bei welcher der erste entschädigte Urlaubstag bezogen wird.
Wann besteht Anspruch?
Anspruch besteht, wenn die antragstellende Person
- Mutter oder Vater eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes und
- gemäss AHV-Gesetz obligatorisch bei der AHV versichert ist.
Wie funktioniert die Anmeldung?
- Die antragstellende Person füllt auf dem Anmeldeformular die Punkte 1 bis 5 aus, lässt danach noch den Punkt 10 vom behandelnden Arzt ausfüllen, legt die im Formular erwähnten, notwendigen Unterlagen bzw. Dokumente bei und leitet es an Sie weiter.
- Vervollständigen Sie die Angaben des Arbeitgebers unter den Punkten 6 und 7.
- Unter Punkt 8 entscheiden Sie zusammen mit der antragstellenden Person, wie die Betreuungsentschädigung ausbezahlt werden soll und unterschreiben das Anmeldeformular ebenfalls gemeinsam mit der antragstellenden Person unter Punkt 9.
- Senden Sie uns danach das Anmeldeformular inklusive aller im Formular erwähnten, beizulegenden Unterlagen bzw. Dokumente ganz einfach via Kundenportal connect (Login connect) oder an:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
Der Arbeitgeber meldet jeweils per Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage und den während des Entschädigungsanspruchs ausgerichteten Lohn. Die Betreuungsentschädigung muss für jeden Monat neu beantragt werden. Verwenden Sie für die Anmeldung von Folgemonaten das Formular «Folgemeldung für eine Betreuungsentschädigung».
Auszahlung
Auszahlung mit Abzügen
Die Betreuungsentschädigung ist ein beitragspflichtiger Lohnersatz, auf dem sämtliche Sozialversicherungsabzüge, ausser der Unfallversicherungsprämie, vorzunehmen sind.
Auszahlung über den Arbeitgeber oder die GastroSocial Ausgleichskasse
Bei einer Direktzahlung an die antragstellende Person zieht die Ausgleichskasse die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge und allenfalls die Quellensteuer ab. Beiträge wie z.B. BVG oder Krankentaggeld bleiben Sache des Arbeitgebers. Wir empfehlen bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine Auszahlung an den Arbeitgeber, damit diesem keine Beiträge entgehen.
Infos für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende müssen dieselben Voraussetzungen wie Arbeitnehmende erfüllen, um eine Betreuungsentschädigung zu erhalten.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Als Selbstständigerwerbende bzw. Selbstständigerwerbender füllen Sie das komplette Anmeldeformular (mit Ausnahme von Punkt 6) aus und lassen danach noch den Punkt 10 vom behandelnden Arzt ausfüllen. Schicken Sie das unterschriebene Formular inklusive aller darin erwähnten, beizulegenden unterlagen bzw. Dokumente direkt an die für Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit zuständige Ausgleichskasse.
Melden Sie jeweils per Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage. Die Betreuungsentschädigung muss für jeden Monat neu beantragt werden. Verwenden Sie für die Anmeldung von Folgemonaten das Formular «Folgemeldung für eine Betreuungsentschädigung».
Wie ist vorzugehen, wenn Sie gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt sind?
In diesem Fall ist grundsätzlich diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher Sie die AHV-Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.
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Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
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