Individueller Kontoauszug AHV

Damit Sie allfällige AHV-Beitragslücken erkennen können, empfehlen wir Ihnen, alle 3 bis 4 Jahre einen kostenlosen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK) zu bestellen und diesen zu überprüfen.

Was ist das individuelle Konto?

Die Ausgleichskasse eröffnet für jede versicherte Person ein individuelles Konto (IK). Dort werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften registriert. Diese dienen in der Summe als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.

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Jede Person kann Konti bei verschiedenen Ausgleichskassen haben (z.B. durch einen Stellenwechsel).

Vorgehen – 2 Möglichkeiten

  1. Kassenauszug:
    Sie können den Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK-Auszug) bei jeder AHV-Ausgleichskasse verlangen, die auf Ihren Namen ein Konto führt. Im InfoRegister können Sie nachsehen, bei welchen Ausgleichskassen Sie bisher Beiträge abgerechnet haben.
  2. Gesamtauszug:
    Sie können irgendeine AHV-Ausgleichskasse schriftlich beauftragen, für Sie sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen (Gesamtauszug aus Ihren individuellen Konti bei allen Ausgleichskassen). Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Gesamtauszugs nur alle 6 Monate möglich ist.

Im nachfolgenden Bestellformular können Sie ganz zuunterst eine der beiden Optionen auswählen:

Datenschutz – Versand nur per Post

Aus Datenschutzgründen können wir die Kontoauszüge nur an die Privatadresse der versicherten Person zustellen. Falls Sie den Versand an eine Drittperson oder an eine c/o-Adresse wünschen, bitten wir Sie, uns die entsprechende Vollmacht unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen zu lassen.

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Lohnabrechnungskontrolle | Postfach | 5001 Aarau
lohnabrechnungskontrolle@gastrosocial.ch

Wie geht es weiter?

Nach ca. 3 Wochen wird Ihnen der Auszug aus dem individuellen Konto (IK) per Post zugestellt. Im Fall von Unstimmigkeiten bitten wir Sie, innert 30 Tagen nach der Zustellung eine Berichtigung bei derjenigen AHV-Ausgleichskasse zu verlangen, die das allfällig lückenhafte Konto führt.

FAQs – die häufigsten Fragen und Antworten

1. Wieso fehlen Löhne im AHV-Kontoauszug?

Bitte beachten Sie, dass Löhne des laufenden Jahres immer erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt sind. Wenn Sie also z.B. einen Lohn im März 2023 erzielt haben, wird dieser in der Regel erst ab Ende Oktober des Folgejahres (z.B. Oktober 2024) auf dem Kontoauszug aufgeführt.

Fehlt allerdings ein Lohn auf dem Kontoauszug, den Sie vor dem aktuellen Jahr erzielt haben (also z.B. 2005), müssen wir Ihren Fall überprüfen. Sie können uns Ihr Anliegen hier beschreiben und Lohnabrechnungen, Lohnausweise oder sonstige Belege hochladen, welche die Lohnauszahlung bestätigen.

2. Wieso sind gewisse Löhne im AHV-Kontoauszug zu hoch/zu tief?

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Total auf Ihrem Lohnausweis nicht zwingend identisch mit dem aufgeführten AHV-Lohn im Kontoauszug ist. Das liegt daran, dass im Bruttolohn noch Taggelder oder Familienzulagen enthalten sein können, welche nicht AHV-pflichtig sind.

Korrektur verlangen

Sie haben die Möglichkeit, eine Korrektur bei der Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Unstimmigkeit festgestellt haben, zu verlangen. Sie haben nach der Zustellung des AHV-Kontoauszugs 30 Tage Zeit dafür.

1) Falls die Unstimmigkeit bei der GastroSocial Ausgleichskasse vorliegt, können Sie dies gleich hier melden. Ebenso haben Sie dort die Möglichkeit, Lohnabrechnungen, Lohnausweise oder sonstige Belege hochzuladen, welche die Lohnauszahlung bestätigen.

2) Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Kasse Sie sich melden müssen, weil im AHV-Kontoauszug nicht die Ausgleichskassen mit Namen aufgeführt sind, sondern nur deren Kassennummern, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Merken Sie sich die Kassennummer (Spalte ganz links im AHV-Kontoauszug), bei welcher die Unstimmigkeit vorliegt.
  • Prüfen Sie auf den nachfolgend verlinkten Übersichtsseiten, um welche Ausgleichskasse es sich bei der gesuchten Kassennummer handelt und setzten Sie sich für die Korrektur mit dieser in Verbindung:

3. Welche Kassennummer gehört zu welcher Ausgleichskasse?

Jede Ausgleichskasse besitzt eine eigene Kassennummer, egal ob es sich um eine kantonale Ausgleichskasse oder eine Verbandsausgleichskasse handelt. Die Kassennummern sind in Ihrem AHV-Kontoauszug in der Spalte ganz links aufgeführt. Auf den nachfolgend verlinkten Übersichtsseiten finden Sie heraus, welche Kassennummer zu welcher Ausgleichskasse gehört:

4. Wie ist der AHV-Kontoauszug zu interpretieren?

In diesem AHV-Merkblatt finden Sie die wichtigsten Informationen, was die einzelnen Positionen im AHV-Kontoauszug bedeuten und wie diese zu verstehen sind. Übrigens finden Sie all diese Informationen auch auf der Rückseite Ihres AHV-Kontoauszugs.

5. Wie oft kann ich einen AHV-Kontoauszug bestellen?

Das variiert je nach Kontoauszug, für den Sie sich entscheiden. Im Online-Bestellformular wählen Sie zwischen:

  • Kassenauszug (Übersicht jener Arbeitgeber, die über die GastroSocial Ausgleichskasse AHV-Beiträge für Sie abgerechnet haben): Bestellung jederzeit möglich
  • Gesamtauszug (Übersicht aller Arbeitgeber und Ausgleichskassen, die jemals für Sie AHV-Beiträge abgerechnet haben): Bestellung nur alle 6 Monate möglich

6. Wann ist der beste Zeitpunkt, um den AHV-Kontoauszug zu bestellen?

Idealerweise gegen Ende des Jahres. Wieso? Löhne, die im Vorjahr (z.B. 2023) erzielt wurden, werden auf dem AHV-Kontoauszug in der Regel erst Ende Oktober des Folgejahres (z.B. Oktober 2024) aufgeführt.

7. Wird der Kontoauszug auch ins Ausland verschickt?

Ja, füllen Sie dazu einfach das Online-Bestellformular aus.

Weiterführende Informationen