Scheidung

Eine Scheidung oder die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft bringt oft Fragen und Auswirkungen mit sich – auch im Bereich Ihrer Sozialversicherungen. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten, sei es bei der Einkommensteilung (Splitting) im Bereich der Ausgleichskasse oder bei dem Vorsorgeausgleich im Bereich der Pensionskasse. Auf unsere Expertise ist Verlass.

       
Ausgleichskasse

Splitting

Nach der Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft können Sie bei der GastroSocial Ausgleichskasse ein Splitting (Einkommensteilung) verlangen.

Was ist das Splitting?

Mit dem Splitting werden die Alters- oder Invalidenrenten neu festgelegt. Dazu werden die Einkommen, welche die Ehegatten oder Partner während der gemeinsamen Ehe erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte angerechnet. Das hat einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente.

Was sind die Voraussetzungen für ein Splitting?

Ein Splitting findet statt, wenn

  • die Ehe oder eingetragene Partnerschaft mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat und
  • die Ehe geschieden oder die eingetragene Partnerschaft aufgelöst wird.

Das Splitting wird für diejenigen Ehejahre durchgeführt, in welchen beide Partner in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig und damit obligatorisch AHV-versichert waren.

Wie melde ich mich für das Splitting an?

Spätestens wenn einer der beiden Ex-Partner Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente hat, führt die Ausgleichskasse das Splitting von Amtes wegen durch. 

Um den Prozess zu vereinfachen, ist es jedoch ratsam, dass Sie das Splitting direkt nach der Scheidung aktiv bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen. Dadurch profitieren Sie von einer schnelleren Rentenberechnung, und alle notwendigen Unterlagen sind meist noch griffbereit – anders als möglicherweise Jahre später.

Anmeldung

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Anmeldeformular. Sie können dieses direkt online ausfüllen oder alternativ als PDF herunterladen und ausdrucken.

Zivilstandsänderung melden

Melden Sie uns bitte jede Änderung Ihres Zivilstands umgehend, da dies einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen haben kann. 
 

Pensionskasse

Das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben wird bei einer Scheidung oder der Auflösung einer Partnerschaft in der Regel zur Hälfte geteilt (Vorsorgeausgleich). Gerne erstellen wir zuhanden des zuständigen Scheidungsgerichts die notwendigen Berechnungen.

Wichtig: Für die Berechnungen benötigen wir die folgenden beiden Datumsangaben:

  • Datum der Heirat (Änderung Zivilstand)
  • Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens

Möchten Sie einen Vorsorgeausgleich inkl. Durchführbarkeitserklärung beantragen, dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus:

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