Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
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Haben Sie sich scheiden lassen oder eine eingetragene Partnerschaft aufgelöst? Das kann einen Einfluss auf Ihre Sozialversicherungen haben. Bei Ihren nächsten Schritten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Nach der Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft können Sie bei der GastroSocial Ausgleichskasse ein Splitting (Einkommensteilung) verlangen.
Mit dem Splitting werden die Alters- oder Invalidenrenten neu festgelegt. Dazu werden die Einkommen, welche die Ehegatten oder Partner während der gemeinsamen Ehe erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte angerechnet. Das hat einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente.
Ein Splitting findet statt, wenn
Das Splitting wird für diejenigen Ehejahre durchgeführt, in welchen beide Partner in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig und damit obligatorisch AHV-versichert waren.
Spätestens wenn einer der beiden Ex-Partner Anspruch auf eine Rente der AHV oder der IV hat, wird das Splitting durch die Ausgleichskasse von Amtes wegen durchgeführt. Es ist jedoch empfehlenswert, das Splitting direkt nach der Scheidung bei der Ausgleichskasse zu beantragen. Einerseits beschleunigt dies die spätere Rentenberechnung, andererseits sind die benötigten Unterlagen noch griffbereit, welche sonst allenfalls Jahre später mühsam wiederbeschafft werden müssen.
Mit Klick auf das untenstehende Anmeldeformular können Sie die Anmeldung entweder direkt online ausfüllen oder Sie haben alternativ die Möglichkeit, das Formular als PDF auszudrucken.
Melden Sie uns bitte jede Änderung Ihres Zivilstands umgehend, da dies einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen haben kann.
Das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben wird bei einer Scheidung oder der Auflösung einer Partnerschaft zur Hälfte geteilt. Gerne erstellen wir zuhanden des zuständigen Scheidungsgerichts die notwendigen Berechnungen. Kontaktieren Sie uns dazu bitte via untenstehender E-Mail-Adresse.
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.