Pensionierung – Pensionskasse
Ihre Altersleistungen erhalten Sie neben der AHV-Rente (1. Säule) und einer allfälligen privaten Vorsorge (3. Säule) auch aus der Pensionskasse, der 2. Säule. Damit Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt realisieren können, sollten Sie sich frühzeitig auf Ihre Pensionierung vorbereiten.
Zeitpunkt der Pensionierung
Sie bestimmen, wann und in welcher Form Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse ausbezahlt haben möchten.
- Sie wählen zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen, der teilweisen und der aufgeschobenen Pensionierung aus.
- Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Altersleistung als Rente, als Kapital oder als Kombination von beidem beziehen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation ab.
Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter bzw. Rentenalter liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag. Beispiel: Herr Müller feiert am 2. März 2021 seinen 65. Geburtstag. Sein Anspruch beginnt in dem Fall ab dem 1. April 2021.
Vorzeitige Pensionierung
Die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen.
Die lebenslange Rente fällt dabei kleiner aus, weil
- das Vermögen nicht mehr weiter wachsen kann,
- die Verzinsung des Kapitals wegfällt,
- der Umwandlungssatz gekürzt wird.
Wenn Sie früh genug mit der Planung beginnen, können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse allfällige Leistungskürzungen vermeiden.
Aufgeschobene Pensionierung
Wenn Sie das ordentliche Rentenalter von 64 bzw. 65 Jahren erreicht haben und weiterhin erwerbstätig bleiben, können Sie die Vorsorge weiterführen und die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) auch erst später beziehen. Die Weiterversicherung ist möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr.
Die lebenslange Rente fällt dabei höher aus, weil
- das Vermögen weiter wachsen kann,
- das Kapital weiter verzinst wird,
- sich der Umwandlungssatz pro aufgeschobenem Jahr erhöht.
Teilpensionierung
Ihre Altersleistungen können Sie auch in Teilschritten beziehen. Dies setzt eine Reduktion Ihres Beschäftigungsgrads und des Einkommens voraus. Dabei können Sie sich in ein, zwei oder drei Teilschritten pensionieren lassen.
Voraussetzungen:
- Jede Reduktion Ihres Pensums und Einkommens beträgt mindestens 20%.
- Sie sind weiterhin mindestens in einem 20%-Pensum erwerbstätig.
- Zwischen den einzelnen Teilschritten liegt jeweils mindestens ein Jahr.
Ihre Altersleistungen können Sie für die einzelne Teilpensionierungsstufe entweder in Renten- oder in Kapitalform beziehen.
Kapital statt Rente?
Ihr Altersguthaben oder Teile davon können Sie auch als Kapitalauszahlung beziehen.
Bitte beachten Sie:
- Pensionskassenguthaben von weniger als rund CHF 21’000.– können nur in Kapitalform bezogen werden.
- Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf die Kapitalauszahlung.
Anmeldung & Fristen
Die Anmeldung für Altersleistungen der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Füllen Sie bitte das für Ihre Situation passende Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns per Post:
GastroSocial Pensionskasse | Team Leistungen | Postfach | 5001 Aarau
Kapitalbezug
Der Antrag für den Kapitalbezug ist in jedem Fall vor der ersten Rentenzahlung schriftlich bei der GastroSocial Pensionskasse einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag bereits frühzeitig vor Ihrer Pensionierung einzureichen. Wenn Sie die oben erwähnte Frist verpassen, kann nur noch eine Altersrente ausbezahlt werden.
1. Voranmeldung
Verwenden Sie zur Voranmeldung das untenstehende Formular – so halten Sie die Frist garantiert ein.
2. Auszahlung der Altersleistung
Mit dem obigen Formular melden Sie sich lediglich fristgerecht für den Kapitalbezug Ihres Altersguthabens an. Für die Auszahlung der Altersleistung müssen Sie zusätzlich das untenstehende Formular ausfüllen und uns per Post senden. Diesen Antrag können Sie frühestens drei Monate vor dem gewünschten Bezugsdatum einreichen.
Ehepartner und eingetragene Partner müssen schriftlich ihr Einverständnis zum Kapitalbezug geben.
Ordentliche Pensionierung
Die Anmeldung für die Altersleistung der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie frühestens 3 Monate vor der Pensionierung bei uns einreichen.
Vorzeitige Pensionierung
Die Anmeldung für die Altersleistung der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Rücktrittsalter bei uns einreichen.
Notwendige Beilagen
Legen Sie bitte eine Kopie der Kündigung Ihrer Arbeitsstelle bei.
Aufgeschobene Pensionierung
1. Voranmeldung Aufschub
Den schriftlichen Antrag auf Aufschub der Pensionierung bzw. Weiterführung der Versicherung müssen Sie uns vor Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters zustellen.
2. Auszahlung
Mit dem obigen Formular melden Sie den Aufschub lediglich fristgerecht an. Für die Auszahlung der Altersleistung müssen Sie bei Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters zusätzlich das untenstehende Formular ausfüllen und uns per Post einreichen.
Teilpensionierung
Reichen Sie den Antrag auf Teilpensionierung
- für jede Teilpensionierungsstufe separat und
- bis spätestens 1 Monat nach jeder Teilpensionierungsstufe
an uns ein.
Notwendige Beilagen
Legen Sie bitte eine Kopie des bisherigen und des neuen Arbeitsvertrags bei. Dieser bestätigt die Reduktion von Beschäftigungsgrad und Erwerbseinkommen.
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