Pensionierung – Pensionskasse

Ihre Altersleistungen erhalten Sie neben der AHV-Rente (1. Säule) und einer allfälligen privaten Vorsorge (3. Säule) auch aus der Pensionskasse, der 2. Säule. Damit Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt realisieren können, sollten Sie sich frühzeitig auf Ihre Pensionierung vorbereiten.

Zeitpunkt der Pensionierung

Sie bestimmen, wann und in welcher Form Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse ausbezahlt haben möchten.

  • Sie wählen zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen, der teilweisen und der aufgeschobenen Pensionierung aus.
  • Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Altersleistung als Rente, als Kapital oder als Kombination von beidem beziehen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation ab.

Ordentliche Pensionierung

Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt.

Das ordentliche Pensionierungsalter (neu «Referenzalter») liegt für Frauen auch 2024 noch bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag.

Schrittweise Erhöhung des Frauen-Referenzalters

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht:

Im JahrReferenzalter der FrauenBetrifft die Frauen mit Jahrgang
202464 Jahre (keine Erhöhung)
1960
2025

64 Jahre + 3 Monate

1961
2026
64 Jahre + 6 Monate
1962
2027
64 Jahre + 9 Monate
1963
2028
65 Jahre
1964 und die nachfolgenden Jahrgänge

Vorzeitige Pensionierung

Die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen.

Die lebenslange Rente fällt dabei kleiner aus, weil

  • das Vermögen nicht mehr weiter wachsen kann,
  • die Verzinsung des Kapitals wegfällt,
  • der Umwandlungssatz gekürzt wird.

Wenn Sie früh genug mit der Planung beginnen, können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse allfällige Leistungskürzungen vermeiden.

Aufgeschobene Pensionierung

Wenn Sie das ordentliche Rentenalter bzw. Referenzalter von 64 bzw. 65 Jahren erreicht haben und weiterhin erwerbstätig bleiben, können Sie die Vorsorge weiterführen und die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) auch erst später beziehen. Die Weiterversicherung ist möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr.

Die lebenslange Rente fällt dabei höher aus, weil

  • das Vermögen weiter wachsen kann,
  • das Kapital weiter verzinst wird,
  • sich der Umwandlungssatz pro aufgeschobenem Jahr erhöht.

Teilpensionierung

Ihre Altersleistungen können Sie auch in Teilschritten beziehen. Dies setzt eine Reduktion Ihres Erwerbseinkommens voraus. Dabei können Sie sich in ein, zwei oder drei Teilschritten pensionieren lassen.

Voraussetzungen:

  • Jede Reduktion Ihres Pensums und Einkommens beträgt mindestens 20%.
  • Sie sind weiterhin mindestens in einem 20%-Pensum erwerbstätig.
  • Zwischen den einzelnen Teilschritten liegt jeweils mindestens ein Jahr.

Ihre Altersleistungen können Sie für die einzelne Teilpensionierungsstufe entweder in Renten- oder in Kapitalform beziehen.

Kapital statt Rente?

Ihr Altersguthaben oder Teile davon können Sie auch als Kapitalauszahlung beziehen.

Bitte beachten Sie:

  • Pensionskassenguthaben von weniger als rund CHF 21’000.– können nur in Kapitalform bezogen werden.
  • Ehepartner und eingetragene Partner müssen schriftlich ihr Einverständnis zum Kapitalbezug geben.
  • Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf die Kapitalauszahlung.
  • Bei einem Einkauf in die Pensionskasse ist der Kapitalbezug für drei Jahre gesperrt.

Anmeldung & Fristen

Die Anmeldung für Altersleistungen der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Füllen Sie bitte das für Ihre Situation passende Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns per Post:

GastroSocial Pensionskasse | Team Leistungen | Postfach | 5001 Aarau

Kapitalbezug

Der Antrag für den Kapitalbezug ist schriftlich spätestens bis 30 Tage nach der Pensionierung bei der GastroSocial Pensionskasse einzureichen, in jedem Fall aber vor der ersten Rentenzahlung.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag bereits frühzeitig vor Ihrer Pensionierung einzureichen. Wenn Sie die oben erwähnte Frist verpassen, kann nur noch eine Altersrente ausbezahlt werden.

Für die Auszahlung der Altersleistung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es uns per Post:

Ordentliche Pensionierung

Die Anmeldung für die Altersrente der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Reichen Sie diese spätestens 1 Monat vor der Pensionierung an diejenige Pensionskasse ein, bei welcher Sie zuletzt Pensionskassenbeiträge eingezahlt haben.

Vorzeitige Pensionierung

Die Anmeldung für die Altersleistung der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Rücktrittsalter bei uns einreichen.

Notwendige Beilagen

Legen Sie bitte eine Kopie der Kündigung Ihrer Arbeitsstelle bei.

Aufgeschobene Pensionierung

1. Voranmeldung Aufschub

Den schriftlichen Antrag auf Aufschub der Pensionierung bzw. Weiterführung der Versicherung müssen Sie uns vor Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters (neu «Referenzalter») zustellen.

2. Auszahlung

Mit dem obigen Formular melden Sie den Aufschub lediglich fristgerecht an. Für die Auszahlung der Altersleistung müssen Sie bei Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters zusätzlich das untenstehende Formular ausfüllen und uns per Post einreichen.

Teilpensionierung

Reichen Sie den Antrag auf Teilpensionierung

  • für jede Teilpensionierungsstufe separat und schriftlich
  • bis spätestens 1 Monat nach jeder Teilpensionierungsstufe

an uns ein.

Notwendige Beilagen

Legen Sie bitte eine Kopie des bisherigen und des neuen Arbeitsvertrags bei. Dieser bestätigt die Reduktion von Beschäftigungsgrad und Erwerbseinkommen.

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