Pensionierung – Pensionskasse
Ihre Altersleistungen erhalten Sie neben der AHV-Rente (1. Säule) und einer allfälligen privaten Vorsorge (3. Säule) auch aus der Pensionskasse, der 2. Säule. Damit Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt realisieren können, sollten Sie sich frühzeitig auf Ihre Pensionierung vorbereiten.
Wann kann ich mich pensionieren lassen?
Sie bestimmen, wann und in welcher Form Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse ausbezahlt haben möchten.
- Sie wählen zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen, der teilweisen und der aufgeschobenen Pensionierung aus.
- Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Altersleistung als Rente, als Kapital oder als Kombination von beidem beziehen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation ab.
Ordentliche Pensionierung
Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt.
Das ordentliche Pensionierungsalter (neu «Referenzalter») liegt für Frauen auch 2024 noch bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag.
Schrittweise Erhöhung des Frauen-Referenzalters
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht:
im Jahr | Referenzalter der Frauen | Betrifft die Frauen mit Jahrgang |
---|---|---|
2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | 1960 |
2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
2028 | 65 Jahre | 1964 und die nachfolgenden Jahrgänge |
Vorzeitige Pensionierung
Die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen.
Die lebenslange Rente fällt dabei kleiner aus, weil
- das Vermögen nicht mehr weiter wachsen kann,
- die Verzinsung des Kapitals wegfällt,
- der Umwandlungssatz gekürzt wird.
Wenn Sie früh genug mit der Planung beginnen, können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse allfällige Leistungskürzungen vermeiden.
Aufgeschobene Pensionierung
Wenn Sie das ordentliche Rentenalter bzw. Referenzalter von 64 bzw. 65 Jahren erreicht haben und weiterhin erwerbstätig bleiben, können Sie die Vorsorge weiterführen und die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) auch erst später beziehen. Die Weiterversicherung ist möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr.
Die lebenslange Rente fällt dabei höher aus, weil
- das Vermögen weiter wachsen kann,
- das Kapital weiter verzinst wird,
- sich der Umwandlungssatz pro aufgeschobenem Jahr erhöht.
Teilpensionierung
Ihre Altersleistungen können Sie auch in Teilschritten beziehen. Dies setzt eine Reduktion Ihres Erwerbseinkommens voraus. Dabei können Sie sich in ein, zwei oder drei Teilschritten pensionieren lassen.
Voraussetzungen:
- Jede Reduktion Ihres Pensums und Einkommens beträgt mindestens 20%.
- Sie sind weiterhin mindestens in einem 20%-Pensum erwerbstätig.
- Zwischen den einzelnen Teilschritten liegt jeweils mindestens ein Jahr.
Ihre Altersleistungen können Sie für die einzelne Teilpensionierungsstufe entweder in Renten- oder in Kapitalform beziehen.
Kapital statt Rente?
Ihr Altersguthaben der Pensionskasse oder Teile davon können Sie auch als Kapitalauszahlung beziehen.
Bitte beachten Sie:
- Pensionskassenguthaben von weniger als rund CHF 21’000.– können nur in Kapitalform bezogen werden.
- Ehepartner und eingetragene Partner müssen schriftlich ihr Einverständnis zum Kapitalbezug geben.
- Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf die Kapitalauszahlung.
- Bei einem Einkauf in die Pensionskasse ist der Kapitalbezug für drei Jahre gesperrt.
Anmeldung & Fristen
Die Anmeldung für Altersleistungen der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Füllen Sie bitte das für Ihre Situation passende Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns per Post:
GastroSocial Pensionskasse | Team Leistungen | Postfach | 5001 Aarau
Kapitalbezug
Der Antrag für den Kapitalbezug ist schriftlich spätestens bis 30 Tage nach der Pensionierung bei der GastroSocial Pensionskasse einzureichen, in jedem Fall aber vor der ersten Rentenzahlung.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag bereits frühzeitig vor Ihrer Pensionierung einzureichen. Wenn Sie die oben erwähnte Frist verpassen, kann nur noch eine Altersrente ausbezahlt werden.
Für die Auszahlung der Altersleistung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es uns per Post:
Ordentliche Pensionierung
Die Anmeldung für die Altersrente der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Reichen Sie diese spätestens 1 Monat vor der Pensionierung an diejenige Pensionskasse ein, bei welcher Sie zuletzt Pensionskassenbeiträge eingezahlt haben.
Vorzeitige Pensionierung
Die Anmeldung für die Altersleistung der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Rücktrittsalter bei uns einreichen.
Notwendige Beilagen
Legen Sie bitte eine Kopie der Kündigung Ihrer Arbeitsstelle bei.
Aufgeschobene Pensionierung
1. Voranmeldung Aufschub
Den schriftlichen Antrag auf Aufschub der Pensionierung bzw. Weiterführung der Versicherung müssen Sie uns vor Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters (neu «Referenzalter») zustellen.
2. Auszahlung
Mit dem obigen Formular melden Sie den Aufschub lediglich fristgerecht an. Für die Auszahlung der Altersleistung müssen Sie bei Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters zusätzlich das untenstehende Formular ausfüllen und uns per Post einreichen.
Teilpensionierung
Reichen Sie den Antrag auf Teilpensionierung
- für jede Teilpensionierungsstufe separat und schriftlich
- bis spätestens 1 Monat nach jeder Teilpensionierungsstufe
an uns ein.
Notwendige Beilagen
Legen Sie bitte eine Kopie des bisherigen und des neuen Arbeitsvertrags bei. Dieser bestätigt die Reduktion von Beschäftigungsgrad und Erwerbseinkommen.
Das könnte Sie auch interessieren
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
- Telefon
- +41 62 837 71 71
- alp@gastrosocial.ch
- Montag – Freitag
- 08.00 – 11.45 Uhr
- 13.30 – 16.30 Uhr