Anpassung der Beiträge an die Familienausgleichskasse

Finanzielle Entlastung für Arbeitgebende, welche die Familienzulagen über die GastroSocial Ausgleichskasse abwickeln: Ab Januar 2022 gelten in einigen Kantonen tiefere FAK-Beitragssätze.

Die finanziell stabile Lage bei den kantonal aufgestellten Familienausgleichskassen ermöglicht es, dass die Beitragssätze in einigen Kantonen gesenkt werden können. Die Anpassungen sind per 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Sie möchten wissen, welche FAK-Beitragssätze neu in Ihrem Kanton gelten?

Im FAK-Orientierungsschreiben, welches Sie im Dezember 2021 von uns erhalten haben, sind die per 2022 geltenden Beitragssätze aufgeführt.

Weshalb unterscheiden sich die FAK-Beitragssätze überhaupt je nach Kanton?

Die Beitragssätze an die Familienausgleichskasse variieren kantonal, weil auch die Familienzulagen von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch angesetzt sind. Demnach werden in jedem Kanton unterschiedlich hohe Familienzulagen ausbezahlt.

Zwar gibt es gesetzlich festgelegte Mindestzulagen – CHF 200.– Kinderzulage pro Monat und CHF 250.– Ausbildungszulage pro Monat – jedoch können die Kantone höhere Beträge vorsehen und zudem weitere Zulagen auszahlen, wie zum Beispiel eine Geburts- und Adoptionszulage.