13. AHV-Rente für Pensionierte

Am Sonntag, 3. März 2024, wurde über die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente abgestimmt. Das Volk hat der Initiative zugestimmt. Das bedeutet, wer eine AHV-Rente bezieht, soll spätestens ab Beginn des Jahres 2026 eine 13. AHV-Rente erhalten.

Nach Erreichen des Rentenalters zahlt die AHV monatlich eine Rente aus. Die Höhe der Rente hängt von den durchschnittlichen Verdiensten einer Person während ihres Erwerbslebens und der Anzahl der Beitragsjahre ab.

Heute beziehen mehr als 2.5 Millionen Rentnerinnen und Rentner Leistungen aus der AHV. Ein Teil von ihnen hat zusätzliche Einkünfte, wie zum Beispiel eine Rente aus der Pensionskasse. Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragen.

Durch die Einführung der 13. AHV-Monatsrente werden voraussichtlich die Monatsrenten um 8.33% erhöht und nicht eine separate 13. Monatsrente ausbezahlt. Die jährliche Mindestrente steigt somit (Stand per 2024) von 14’700 Franken auf 15’925 Franken, die jährliche Maximalrente von 29’400 Franken auf 31’850 Franken und die jährliche Maximalrente für Paare von 44’100 Franken auf 47’775 Franken.

Die Einführung der 13. AHV-Rente kostet den Bund rund 4.1 Milliarden Franken. Wie diese Kosten gedeckt werden, müssen der Bundesrat und das Parlament nun noch bestimmen.

Was müssen AHV-Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Nichts, die Auszahlung der 13. AHV-Rente wird ab 2026 automatisch erfolgen.