Update AHV 21 – Rentenvorausberechnungen

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde von der Schweizer Bevölkerung am 25. September 2022 angenommen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Wie ist der aktuelle Stand?

Individuelle Rentenvorausberechnungen für «AHV 21»

Die zahlreichen Änderungen, die sich aufgrund des neuen AHV-Gesetzes ergeben, wirken sich unter anderem auch auf die Höhe Ihrer AHV-Rente aus. Rentenvorausberechnungen sind heute erst teilweise möglich.

In diesen Fällen möglich

Aktuell können wir solche Anfragen nur im Fall von Standard-Rentenvorausberechnungen bearbeiten (u.a. auch Anfragen von Frauen aus den Übergangsjahrgängen 1961 – 1969).

In diesen Fällen nicht möglich

Komplexere Berechnungen wie Aufschub, Vorbezug oder Teilbezug der AHV-Rente sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Diese Berechnungen werden voraussichtlich ab Ende 3. Quartal 2023 möglich sein.

Website BSV: Nützliche Infos und Tool zur individuellen Abfrage

Auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) finden Sie neben allgemeinen Informationen auch FAQs (häufigste gestellte Fragen und Antworten), u.a.:

  • Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?
  • Wie viel beträgt mein AHV-Rentenzuschlag?
  • Wer gehört zur Übergangsgeneration?
  • Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?
  • Wann tritt die Reform AHV 21 in Kraft?

Zudem steht Ihnen ein Tool zur individuellen Abfrage des Referenzalters sowie des Rentenzuschlags und den Kürzungssätzen für betroffene Frauen der Übergangsgeneration zur Verfügung.

Sobald wir die notwendigen Informationen für die Umsetzung aller Massnahmen erhalten haben und die IT-Systeme entsprechend aktualisiert wurden, informieren wir Sie gerne wieder darüber auf unserer Website. Besten Dank für Ihr Verständnis.