Pensionierung vorzeitig planen – Wichtiges rund um den dritten Lebensabschnitt

Je besser die Pensionierung geplant ist, desto eher können Sie den Ruhestand geniessen. Haben Sie sich rechtzeitig angemeldet, erhalten Sie Ihre Rente pünktlich ab dem gewünschten Zeitpunkt und Sie können beruhigt in den dritten Lebensabschnitt starten.

Je nach Situation wählen Sie zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen, der aufgeschobenen und der teilweisen Pensionierung. Machen Sie sich Gedanken und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, wann und in welchem Umfang Sie sich pensionieren lassen möchten und was Ihnen dabei wichtig ist, damit Sie rechtzeitig alle notwendigen Entscheidungen fällen können.

Wie empfehlen Ihnen folgende erste Schritte:

  1. Lassen Sie Ihre AHV-Rente provisorisch berechnen. Füllen Sie dazu das Antragsformular «Antrag für eine AHV-Rentenvorausberechnung» aus.

    Schicken Sie das ausgefüllte Formular an:
    GastroSocial Ausgleichskasse | Team Renten | Postfach | 5001 Aarau
    oder per E-Mail an renten@gastrosocial.ch.

  2. Erkundigen Sie sich bei der Zentralstelle 2. Säule (Sicherheitsfond BVG), ob Sie noch über weitere Pensionskassenguthaben verfügen. Das Formular dazu finden Sie unter diesem Link.

    Sollten noch weitere Guthaben auftauchen, dann wenden Sie sich an die entsprechend Pensionskasse und verlangen Sie die Überweisung an Ihre aktuelle Pensionskasse. Für die Überweisung an die GastroSocial Pensionskasse verwenden Sie bitte das Formular «Überweisung von vorheriger Pensionskasse zu GastroSocial».

    Die Höhe der Altersrente aus der 2. Säule finden Sie auf dem aktuellen Vorsorgeausweis.


Hier finden Sie eine Übersicht über die Möglichkeiten der Pensionierung und der geltenden Anmeldefristen:

Ordentliche Pensionierung

Das ordentliche Pensionierungsalter (Rentenalter) liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag.

AHV (1. Säule)

Pensionskasse (2. Säule)

Anmeldung

  • Die Anmeldung für die AHV-Rente sollte
    spätestens 4 Monate vor der Pensionierung
    mit dem AHV-Rentenantragsformular bei der
    GastroSocial Ausgleichskasse eingereicht werden.
Anmeldung
  • Rente
    Die Anmeldung für die Altersrente der
    Pensionskasse muss schriftlich erfolgen.
    Sie sollte spätestens 1 Monat vor der
    Pensionierung bei der GastroSocial
    Pensionskasse eingereicht werden.
  • Kapitalbezug
    Der Antrag für den Kapitalbezug ist
    schriftlich spätestens bis 30 Tage nach
    der Pensionierung bei der GastroSocial
    Pensionskasse einzureichen, in jedem
    Fall aber vor der ersten Rentenzahlung.
    Ein Kapitalbezug ist jedoch nur möglich,
    wenn die letzten drei Jahre keine Einkäufe
    in die Pensionskasse getätigt wurden.

Vorzeitige Pensionierung

AHV (1. Säule)Pensionskasse (2. Säule)
Die Altersrente kann um 1 oder 2 ganze
Jahre vorbezogen werden
(Vorbezug für einzelne Monate
ist nicht möglich). Sie wird dabei
lebenslänglich gekürzt: Beim Vorbezug
um 1 Jahr um 6.8%, beim Vorbezug
um 2 Jahre um 13.6%. Die AHV-Beiträge
sind bei einem Rentenvorbezug bis zum
ordentlichen Pensionierungsalter weiter
zu bezahlen.
Bei der GastroSocial Pensionskasse kann bei
Aufgabe der Erwerbstätigkeit die Altersleistungen
als Rente, als Kapital oder als Kombination von
beidem bis 5 Jahre vor dem ordentlichen
Pensionsalter bezogen werden. Die lebenslange
Rente fällt dabei kleiner aus.
Anmeldung
  • Richten Sie die Anmeldung für den
    Vorbezug der Rente bis spätestens
    am letzten Tag des Monats, in welchem
    Sie das entsprechende Alter erreichen,
    an die GastroSocial Ausgleichskasse.
    Wird dieser Termin verpasst, ist eine
    Anmeldung für den Vorbezug der Rente
    erst ab dem nächsten Geburtstag wieder
    möglich. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
Anmeldung
  • Rente
    Für den Rentenvorbezug ist keine Frist einzuhalten.
  • Kapitalbezug
    Der Antrag für den Kapitalbezug ist schriftlich
    spätestens bis 30 Tage nach der Pensionierung
    bei der GastroSocial Pensionskasse einzureichen,
    in jedem Fall aber vor der ersten Rentenzahlung.

Aufgeschobene Pensionierung

AHV (1. Säule)

Pensionskasse (2. Säule)
Sie können die AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre
aufschieben. Ein Aufschub hat zur Folge,
dass die Rente lebenslänglich erhöht wird.
Bei einem Aufschub um 1 Jahr beträgt die
Erhöhung 5.2%. Je länger der Aufschub dauert,
desto höher ist der Rentenzuschlag (31.5% bei
der maximalen Aufschubsdauer von 5 Jahren).

Bei der GastroSocial Pensionskasse können
Sie die Vorsorge weiterführen, wenn Sie nach
Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters
erwerbstätig bleiben und der Arbeitgeber damit
einverstanden ist. Die Weiterversicherung ist
möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit,
jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr.
Der Wunsch zur Weiterversicherung muss der
GastroSocial Pensionskasse vor Erreichen des
ordentlichen Pensionierungsalters gemeldet werden.
Die lebenslange Rente fällt dabei höher aus.

Anmeldung
  • Den Aufschub der Altersrente müssen Sie
    bis spätestens 1 Jahr nach Erreichen des
    ordentlichen Rentenalters anmelden.
    Melden Sie den Aufschub zu spät oder
    gar nicht bei der GastroSocial Ausgleichskasse,
    wird die Altersrente nach den allgemeinen Bestimmungen
    festgesetzt und ausbezahlt.
Anmeldung
  • Rente
    Der schriftliche Antrag auf Aufschub der
    Pensionierung muss der GastroSocial
    Pensionskasse vor dem Erreichen des
    ordentlichen Rücktrittsalters vorliegen.
  • Kapitalbezug
    Der Antrag für den Kapitalbezug ist schriftlich
    spätestens bis 30 Tage nach der Pensionierung
    bei der GastroSocial Pensionskasse einzureichen,
    in jedem Fall aber vor der ersten Rentenzahlung.

Teilpensionierung

Eine Teilpensionierung ist nur für die Pensionskasse möglich.

Der erste Teilpensionierungsschritt kann auch nach dem ordentlichen Rücktrittsalter erfolgen, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 9.5 Reglement erfüllt sind. Die vollständige Pensionierung erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der Vollendung des 70. Altersjahres.

Änderung des Beschäftigungsgrads

Eine Teilpensionierung setzt eine entsprechende Reduktion des Beschäftigungsgrads voraus. Die Resterwerbstätigkeit muss mindestens 20% betragen. Fällt der verbleibende Jahreslohn unter die Eintrittsschwelle von aktuell CHF 21'510.-, so ist die ganze Altersleistung zu beziehen.

Rente oder Kapital pro Teilpensionierungsstufe

Die Altersleistung kann für die einzelne Teilpensionierungsstufe entweder in Renten- oder in Kapitalform geltend gemacht werden. Die Teilpensionierung erfolgt in maximal 3 Schritten von jeweils mindestens 20% eines Vollzeitpensums. Zwischen den einzelnen Schritten muss jeweils mindestens 1 Jahr liegen. Die kantonalen Bestimmungen können vom Reglement der GastroSocial Pensionskasse abweichen.

Anmeldung

Die Anmeldung für eine Teilpensionierung bei der GastroSocial Pensionskasse (sowohl für eine Rente als auch für das Kapital) muss für jede Teilpensionierungsstufe separat und schriftlich bis spätestens 1 Monat nach jeder Teilpensionierungsstufe an die GastroSocial Pensionskasse eingereicht werden.

Frühzeitig planen mit kompetenter Beratung

  • Planen Sie frühzeitig, idealerweise ab dem 50. Lebensjahr: Machen Sie eine Standortbestimmung und prüfen Sie alle Optionen sorgfältig, damit Sie keine überstürzten Entscheidungen treffen müssen.
  • Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, die Sie auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten beraten kann und sämtliche gesetzlichen und steuerlichen Auswirkungen kennt.