Ausgleichskasse
In der Schweiz sind Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende gesetzlich dazu verpflichtet, sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen. Die GastroSocial Ausgleichskasse bietet alles aus einer Hand: Wir kümmern uns um AHV, IV, EO, ALV und Familienzulagen – schnell, unkompliziert und effizient. Damit mehr Zeit für Ihre Gäste bleibt.
Alles aus einer Hand
Wir wickeln für Sie sämtliche obligatorischen Sozialversicherungen der 1. Säule ab:
- AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
- IV – Invalidenversicherung
- EO – Erwerbsersatzordnung (inkl. Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung, Betreuungsentschädigung)
- ALV – Arbeitslosenversicherung
- FAZ – Familienzulagen
Verbandsausgleichskasse von GastroSuisse
Die GastroSocial Ausgleichskasse ist die Verbandsausgleichskasse von GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Laut Gesetz (Art. 64 AHVG) müssen Mitglieder eines Berufsverbands bei der Verbandsausgleichskasse abrechnen.
Das heisst: Wenn Sie Mitglied bei GastroSuisse sind, müssen Sie automatisch über die GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen. Umgekehrt müssen Sie Mitglied bei GastroSuisse sein, wenn Sie die Versicherungen der 1. Säule bei GastroSocial abrechnen möchten.
Wir machen Ihre Administration einfach
Unser innovatives Kundenportal, das hauseigene Lohnprogramm, diverse Schnittstellen sowie praktische Online-Rechner erleichtern die administrative Abwicklung Ihrer Sozialversicherungen erheblich. Finden Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen – damit mehr Zeit für Ihre Gäste bleibt.
Übersicht Sozialversicherungen
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
- Telefon
- +41 62 837 71 71
- kundenanschluesse@gastrosocial.ch
- Montag – Freitag
- 08.00 – 11.45 Uhr
- 13.30 – 16.30 Uhr