Änderung beim Abrechnungsverfahren der Familienzulagen

Per 1. Januar 2023 werden neu die effektiv zugesprochenen oder zurückgeforderten Familienzulagen für die Zeitperiode der Akontorechnungen direkt mit den geschuldeten Beiträgen verrechnet.

Die Höhe der verrechneten Familienzulagen basiert beim neuen Abrechnungsverfahren auf den Zulagenentscheiden, welche die Familienausgleichskasse bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung abgeschlossen und beurteilt hat. Dieses sogenannte «Effektivverfahren» führt zu genaueren Akontorechnungen.

Zudem wird der Aufwand der Arbeitgebenden beim Erstellen des Jahresabschlusses verringert, da sie uns nicht mehr die ausbezahlten Familienzulagen bestätigen müssen.

Als Beilage zur effektiven Jahreslohnabrechnung wird eine detaillierte Aufstellung mit den in den Akontorechnungen enthaltenen Familienzulagen versendet.

Bitte melden Sie uns Änderungen und Austritte von Mitarbeitenden mit Anspruch auf Familienzulagen umgehend. Nur so kann eine korrekte Abrechnung der Familienzulagen gewährleistet werden.

Auszahlung

Wir empfehlen den Arbeitgebenden, ohne schriftlichen Zulagenentscheid der Ausgleichskasse keine Zulagen auszuzahlen. Leistungen, die ungerechtfertigt entrichtet werden, können nicht zurückerstattet werden.