Vaterschaftsentschädigung

Als erwerbstätiger Vater bzw. erwerbstätige Ehefrau der Mutter haben Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf 10 freie Arbeitstage. So melden Sie sich an – beachten Sie dabei bitte auch die Spezialfälle.

Anmeldung

Wann habe ich Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung?

Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung haben Väter bzw. Ehefrauen der Mutter, die bei der Geburt des Kindes entweder Arbeitnehmende sind, selbstständigerwerbend oder im Betrieb des Partners, der Familie oder des Konkubinatspartners für einen Barlohn arbeiten.

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Die antragstellende Person war in den 9 Monaten vor der Geburt des Kindes AHV-versichert und 
  • hat während dieser Zeit mindestens 5 Monate gearbeitet (egal, ob im Vollzeit- oder Teilzeitpensum).

Wie lange habe ich Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung?

Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt Ihres Kindes. Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage bezogen werden; eine Kürzung der Ferien durch den Arbeitgeber ist dabei nicht erlaubt.

Der Anspruch endet, wenn Sie im Rahmen des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs 14 Taggelder bezogen haben oder die sechsmonatige Rahmenfrist nach der Geburt abgelaufen ist.

 

Verlängerte Vaterschaftsentschädigung im Todesfall der Frau

Wenn Ihre Frau bzw. die Mutter Ihres Kindes am Tag der Geburt oder 97 Tage danach verstirbt, haben Sie als Vater (oder als Ehefrau der Mutter in einer gleichgeschlechtlichen Ehe) Anspruch auf eine verlängerte Vaterschaftsentschädigung.

Bedingungen:

  • Der Anspruch verlängert sich um 98 Taggelder.
  • Der Bezug muss am Stück erfolgen.
  • Der Anspruch beginnt am Tag des Todes der Mutter.

Anmeldung

Wie melde ich mich für die Vaterschaftsentschädigung an?

  1. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer füllt das Anmeldeformular aus und fügt alle erforderlichen Beilagen bei.
  2. Anschliessend muss das Formular zur Vervollständigung an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
  3. Bei Punkt 6 wird gemeinsam festgelegt, wie die Vaterschaftsentschädigung ausbezahlt werden soll. Beide Parteien unterschreiben das Formular.
  4. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sendet danach das Anmeldeformular inklusive aller notwendigen Beilagen an:
    GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
    taggelder@gastrosocial.ch

Formulare

Hinweise zur Anmeldung

  • Falls Sie den Vaterschaftsurlaub unvollständig (weniger als 10 Arbeitstage) bezogen haben, können Sie die Anmeldung auf Vaterschaftsentschädigung erst nach Ablauf der Rahmenfrist (6 Monate nach der Geburt des Kindes) einreichen.
  • Die Anmeldung für die Vaterschaftsentschädigung kann bis 5 Jahre nach Ablauf der 6-monatigen Rahmenfrist eingereicht werden. Danach erlischt der Anspruch.

Spezialfälle

Was, wenn ich mehrere Arbeitgebende habe?

Das Wichtigste zuerst: Die Vaterschaftsentschädigung darf nicht mehrfach beantragt werden.

  • Wenn Sie eine Vaterschaftsentschädigung beantragen möchten und bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind, geben Sie alle Arbeitgeber im Anmeldeformular für die Vaterschaftsentschädigung an. 
  • Für jeden zusätzlichen Arbeitgeber müssen Sie ein zusätzliches Ergänzungsblatt ausfüllen lassen. 
  • Bitte leiten Sie diese Blätter an Ihre Arbeitgeber weiter und reichen Sie sie zusammen mit dem Anmeldeformular bei einer Ausgleichskasse ein.

Wenn Sie die Vaterschaftsentschädigung bei mehreren Ausgleichskassen beantragen, besteht die Gefahr, dass Ihnen zu viel ausgezahlt wird. In diesem Fall müssen Sie mit Rückforderungen rechnen.

Was, wenn ich gleichzeitig angestellt und selbstständigerwerbend bin?

Wenn Sie sowohl in einem Anstellungsverhältnis als auch selbstständigerwerbend sind, ist grundsätzlich diejenige Ausgleichskasse für die Abwicklung der Vaterschaftsentschädigung zuständig, bei welcher Sie die AHV-Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.