Vaterschafts­entschädigung

Als erwerbstätiger Vater haben Sie Anspruch auf 14 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. So melden Sie sich an – beachten Sie dabei bitte auch die Spezialfälle.

Anmeldung

Wann habe ich Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung?

Wann besteht Anspruch?

  • Sie waren 9 Monate vor der Geburt des Kindes AHV-versichert.
  • Sie waren während dieser 9 Monate mindestens 5 Monate erwerbstätig.

Wer hat Anspruch?

Ein Anrecht auf Vaterschaftsentschädigung haben Väter, die bei der Geburt des Kindes

  • Arbeitnehmer sind.
  • Selbstständigerwerbende sind.
  • im Betrieb des Partners oder der Familie für einen Barlohn arbeiten.

Wie lange dauert der Anspruch?

Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt Ihres Kindes. Den Vaterschaftsurlaub können Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt beziehen.

Er endet, wenn:

  • Sie im Rahmen des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs 14 Taggelder bezogen haben oder
  • die sechsmonatige Rahmenfrist nach der Geburt abgelaufen ist.

Wie funktioniert die Anmeldung?

  • Füllen Sie im Online-Formular die Angaben beim Buchstaben A) aus.
  • Leiten Sie das Formular zur Vervollständigung an Ihren Arbeitgeber weiter.
  • Im Online-Formular können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber entscheiden, ob er Ihnen die Vaterschaftsentschädigung auszahlt, oder ob Sie diese direkt über die GastroSocial Ausgleichskasse beziehen.
  • Unterschreiben Sie das Formular und lassen Sie es auch von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben.

Anmeldefrist

Den Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung können Sie bis 5 Jahre nach Ablauf der sechsmonatigen Rahmenfrist einreichen. Danach erlischt der Anspruch.

Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beilegen?

  • Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienausweises vom Zivilstandsamt (es werden nur amtliche Dokumente, welche durch ein Zivilstandsamt ausgestellt wurden, akzeptiert. Bestätigungen des Spitals oder des Arztes genügen nicht!)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung und falls verheiratet auch die Aufenthaltsbewilligung der Ehefrau

Spezialfälle

Was, wenn ich mehrere Arbeitgebende habe?

Im Anmeldeformular sind alle Arbeitgebende aufzuführen. Ab dem 2. Arbeitgeber ist von jedem weiteren Arbeitgeber ein Ergänzungsblatt auszufüllen. Leiten Sie diesen Arbeitgebern die Ergänzungsblätter für das Anmeldeformular bitte weiter. Die unterschriebenen Ergänzungsblätter sind zusammen mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse einzureichen. Die Vaterschaftsentschädigung darf nicht mehrfach beantragt werden.

Was, wenn ich gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt bin?

In diesem Fall ist grundsätzlich diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher Sie die Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.