Berechnungsbeispiel: Alters­gutschriften/Beiträge

Im Gastgewerbe wird für die Finanzierung der Beiträge ein Einheitsbeitrag von 14% angewendet. Dies schreibt der Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes (L-GAV) so vor.

Der Einheitssatz regelt, dass Arbeitnehmende mit 25 Jahren gleich viel einzahlen wie Mitarbeitende ab 55 Jahren. Der normalerweise höhere Satz für ältere Mitarbeitende (15 bis 18%) erschwert Menschen über 55 Jahren oft die Stellensuche. Als Resultat bezahlen jüngere Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber mehr Beiträge, als sie dann als Altersgutschrift erhalten. Diese Regelung basiert auf einer gewissen Solidarität zwischen Jung und Alt. Mit zunehmendem Alter gleicht sich dies wieder aus.

Beispiel

  • versicherter Jahreslohn: CHF 50’000.–
  • Risikobeitrag (zur Deckung der Risiken von Tod und Invalidität): 3%
AlterBeitrag
Arbeit­­­­nehmer &
Arbeitgeber
AltersgutschriftBeitrag
(in CHF)
davon
Risikobeitrag
(in CHF)
Altersgutschrift
(in CHF)
18 – 241%0%500.–500.–0.–
25 – 3414%7%7’000.–1’500.–3’500.–
35 – 4414%10%7’000.–1’500.–5’000.–
45 – 5414%15%7’000.–1’500.–7’500.–
55 – 65 (m.)
55 – 64 (w.)
14%18%7’000.–1’500.–9’000.–