Anfrage Vorsorgeausgleich
Das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben wird bei einer Scheidung oder der Auflösung einer Partnerschaft in der Regel zur Hälfte geteilt (Vorsorgeausgleich). Gerne erstellen wir zuhanden des zuständigen Scheidungsgerichts die notwendigen Berechnungen. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus, um einen Vorsorgeausgleich inkl. Durchführbarkeitserklärung zu beantragen.
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