So vermeiden Sie Vorsorgelücken

Sind Sie sich Ihrer finanziellen Situation nach der Pensionierung bewusst? Oft wird vergessen, dass die Leistungen aus der AHV zusammen mit den Leistungen der beruflichen Vorsorge nur ca. 60 % des letzten Lohns abdecken. Damit der Lebensstandard wie bisher weitergeführt und diese Vorsorgelücke von rund 40 % mindestens teilweise gefüllt werden kann, sind weitere Ansparungen für die Altersvorsorge notwendig.

Was versteht man unter einer Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die Leistungen in den Bereichen Alter, Invalidität oder Tod kleiner sind als der persönliche Bedarf. Da dieser je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich sein kann, fällt auch die Vorsorgelücke bei jeder Person individuell aus.

Warum entstehen Vorsorgelücken?

Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Die erste Säule (AHV) und die zweite Säule (Berufliche Vorsorge) zusammen sollen es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard weitgehend weiterzuführen, was etwa 60 % des letzten Einkommens entspricht. Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist hierbei freiwillig und ermöglicht es erwerbstätigen Personen, durch steuerlich begünstigtes Sparen zusätzlich für das Alter vorzusorgen und individuelle Vorsorgelücken zu schliessen. 

In vielen Fällen reicht die Absicherung der ersten und zweiten Säule nicht aus. Teilzeitarbeit, fehlende Beitragsjahre beispielsweise aufgrund von Studium, Mutterschaft oder Selbstständigkeit führen oft zu geringeren Leistungen. Dies betrifft sowohl die AHV als auch die Pensionskasse und kann zu Beitrags- bzw. Vorsorgelücken führen.

Nur wer lückenlos alle AHV-Beiträge vom 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres bis zum Referenzalter einbezahlt hat, erhält die volle AHV-Rente. 

Wie erkennt man Vorsorgelücken?

Um AHV-Lücken frühzeitig zu erkennen, empfiehlt es sich, alle drei bis vier Jahre einen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto zu bestellen und sorgfältig zu prüfen. Über GastroSocial kann zudem eine Rentenvorausberechnung für die AHV-Leistungen beantragt werden (Empfehlung: erst ab 55 Jahren).

Die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sind im persönlichen jährlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse ersichtlich. Damit die Altersrente möglichst hoch ausfällt, sollten alle Pensionskassenguthaben an einem Ort gebündelt werden. Bei der Suche von Guthaben früherer Anstellungsverhältnisse unterstützt Sie die Zentralstelle 2. Säule.

Eine persönliche Vorsorgeberatung bei Banken, Versicherungen oder unabhängigen Brokern kann helfen, die Vorsorgelücke und die notwendigen zusätzlichen Beiträge genau zu bestimmen.

Wie kann man Vorsorgelücken schliessen?

Wenn in Ihrer AHV-Versicherung Beitragslücken bestehen, kann dies zu einer tieferen Rente führen. Fehlende Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Wenden Sie sich an die GastroSocial Ausgleichskasse für eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation. Dort erfahren Sie, ob eine Nachzahlung in Ihrem Fall möglich ist und wie Sie dafür vorgehen müssen.

Bei der beruflichen Vorsorge lassen sich Lücken durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse schliessen. 

Einkauf Pensionskasse: Anfrage Berechnung maximale Einkaufssumme Pensionskasse

Mit Nachzahlungen in AHV und Pensionskasse kann im besten Fall eine Altersrente von rund 60 % des letzten Einkommens erreicht werden.

Um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weitgehend zu sichern, sind weitere Ansparungen notwendig. Dafür eignet sich besonders das Sparen in der dritten Säule (3a oder 3b). Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich attraktiv, bedeuten jedoch einen bewussten finanziellen Verzicht in der Gegenwart für eine bessere Absicherung im Alter.

Welche Vorteile bringen Einzahlungen in die Säule 3a?

Da sich der Gesetzgeber der Vorsorgelücke aus den ersten beiden Säulen ebenfalls bewusst ist, wird das individuelle Sparen in der 3. Säule gefördert. Ein- und Auszahlungen werden steuerlich begünstigt. Die Gelder der Säule 3a sind jedoch zweckgebunden und nur in bestimmten Fällen verfügbar, zum Beispiel beim Wechsel in die Selbstständigkeit, zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum, zur Rückzahlung einer Hypothek, beim endgültigen Wegzug ins Ausland oder im Rahmen der Pensionierung – frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter.

Ab dem 1. Januar 2026 werden auch Nachzahlungen in die Säule 3a möglich sein.

Wie planen Selbstständigerwerbende die Vorsorge?

Grundsätzlich sollten selbstständigerwerbende Personen die Vorsorgeplanung wie Angestellte gestalten. Allerdings gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen: Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für Selbstständigerwerbende nicht obligatorisch, wird aber für die persönliche Altersvorsorge empfohlen.

Selbständigerwerbende mit BVG-pflichtigem Personal können sich hierfür bei der GastroSocial Pensionskasse versichern.

In welchem Alter sollte man mit der Vorsorgeplanung beginnen?

Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto einfacher ist es, Vorsorgelücken zu schliessen. Wer frühzeitig beginnt, verteilt die Belastung über viele Jahre und profitiert zusätzlich vom Zinseszinseffekt, wodurch zusätzliches Kapital aufgebaut wird.

Bedeutung Zinseszins-Effekt

Wenn Sie Geld anlegen und Ende Jahr einen Zinsertrag auf dieses Kapital erhalten, wird dieser Zinsertrag wiederum in den Folgejahren mitverzinst. Es gibt also Zinsen auf das ursprüngliche Kapital sowie auf die in der Vorperiode gutgeschriebenen Zinsen (Zinseszins).

Gaston