Verschiebung der CO₂-Rückverteilung 2025
Die CO₂-Rückverteilung 2025 wird verschoben: Auszahlung erfolgt 2026 zusammen mit jener für 2026, neu basierend auf der ALV-Lohnsumme 2024.
Warum verschiebt sich die Rückverteilung?
Aufgrund einer Änderung im CO₂-Gesetz wird die Rückverteilung der CO₂-Abgabe an Unternehmen für das Jahr 2025 verschoben.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Rückverteilung 2025 wird zusammen mit jener für 2026 im Jahr 2026 ausbezahlt. Beide Auszahlungen basieren auf der ALV-Lohnsumme 2024.
Was ändert sich ab 2025?
- Neue Berechnungsbasis: Die Rückverteilung erfolgt nicht mehr nach der AHV-Lohnsumme, sondern nach der Lohnsumme, für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beiträge nach Artikel 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALV1) zahlen.
- Kein Anspruch bei Befreiung: Unternehmen, die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) von der CO₂-Abgabe befreit sind, erhalten keine Rückverteilung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Detaillierte Informationen zur Rückverteilung der CO₂-Abgabe an Unternehmen stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf seiner Website zur Verfügung: zur BAFU-Webseite