Selbstständig vorsorgen: 2. oder 3. Säule?
Wer selbstständig in der Gastronomie tätig ist, entscheidet auch selbst, wie die eigene Vorsorge aussehen soll. Doch ist die 2. Säule oder die Säule 3a die bessere Wahl? Entscheidend sind Einkommen, Lebenssituation, Absicherungsbedarf und die gewünschte finanzielle Flexibilität.
Für Selbstständigerwerbende ist der Anschluss an eine Pensionskasse grundsätzlich freiwillig. Wer ausschliesslich auf die AHV setzt, muss damit rechnen, dass die Leistungen im Alter nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Auch die Absicherung bei Invalidität und Tod sollte bei der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden.
Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage «2. oder 3. Säule?» gibt es deshalb nicht. Gerade in der Gastronomie können Einkommen und Geschäftsentwicklung stark variieren. Während in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit häufig Flexibilität gefragt ist, können mit steigendem und stabilerem Einkommen andere Aspekte wichtiger werden.
2. oder 3. Säule: Die Unterschiede auf einen Blick
2. Säule – Pensionskasse (BVG – berufliche Vorsorge) | Säule 3a (gebundene Vorsorge) | |
| Für Selbstständigerwerbende | Anschluss freiwillig, danach Beiträge gemäss Vorsorgeplan | Freiwillige Kontoeröffnung, danach Einzahlungen flexibel innerhalb der gesetzlichen Limiten |
| Höhe der Einzahlungen 2026 | Abhängig von Einkommen und Vorsorgeplan; freiwillige Einkäufe möglich |
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| Steuerlicher Abzug | Beiträge sind steuerlich abzugsfähig. Besteht Einkaufspotenzial, können zusätzliche freiwillige Einkäufe ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. | Die Einzahlungen sind bis zum jeweiligen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Die spätere Kapitalauszahlung wird separat besteuert. |
| Anlage des Vorsorgevermögens | Das Vorsorgevermögen wird kollektiv durch die Pensionskasse angelegt. Die versicherte Person bestimmt die Anlagestrategie grundsätzlich nicht selbst. | Je nach Anbieter kann zwischen Konto-, Wertschriften- oder Versicherungslösungen gewählt und die Anlagestrategie stärker an die persönliche Risikobereitschaft angepasst werden. |
| Bezug im Alter | Bezug als Rente, Kapital oder Kombination von beidem möglich | Auszahlung grundsätzlich als Kapital |
| Invalidität und Tod | Risiko- und Hinterlassenenleistungen sind Teil der beruflichen Vorsorge | Bei Sparlösungen besteht kein automatischer Risikoschutz; über Versicherungslösungen ergänzbar |
| Flexibilität | Eher geringer: vereinbarte Beiträge müssen regelmässig geleistet werden | Eher höher: Einzahlungen können an Einkommen und Liquidität angepasst werden |
| Kann besonders interessant sein bei… | höherem/stabilem Einkommen, Familie und höherem Absicherungsbedarf | tieferem/schwankendem Einkommen, Gründungsphase und Wunsch nach mehr Flexibilität |
Vorsorge bewusst planen
Wann spricht mehr für die Säule 3a?
Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit sind die Einnahmen häufig noch tiefer oder schwanken stärker. Die Säule 3a bietet hier mehr Spielraum: Selbstständigerwerbende können innerhalb der gesetzlichen Grenzen jedes Jahr neu entscheiden, wie viel sie einzahlen möchten.
Seit 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich geschlossen werden – erstmals für das Beitragsjahr 2025.
Wann gewinnt die 2. Säule an Bedeutung?
Mit steigendem und stabilerem Einkommen kann eine Pensionskassenlösung interessanter werden. Sie ermöglicht einen systematischen Aufbau des Vorsorgekapitals und umfasst neben Altersleistungen auch Leistungen bei Invalidität und Tod. Gerade für Selbstständigerwerbende mit PartnerIn und/oder Kindern kann dieser Aspekt besonders wichtig sein.
Hinzu kommen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten: Beiträge an die berufliche Vorsorge können steuerlich berücksichtigt werden. Besteht eine Einkaufslücke, sind unter bestimmten Voraussetzungen zudem freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse möglich.
Das bedeutet allerdings auch weniger Flexibilität: Die im Vorsorgeplan festgelegten Beiträge müssen regelmässig geleistet werden – auch dann, wenn der Geschäftsgang vorübergehend schwächer ausfällt.
Die Entscheidung muss nicht zwingend «entweder – oder» lauten. Je nach finanzieller und persönlicher Situation kann eine Kombination aus 2. Säule und Säule 3a sinnvoll sein.
Zwei Beispiele aus dem Gastro-Alltag
Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Welche Vorsorgelösung am besten geeignet ist, hängt immer von der individuellen Situation ab.
Beispiel 1: Neu selbstständig und schwankende Einnahmen
Nina, 32, eröffnet ihr eigenes Café. Sie ist alleinstehend, beschäftigt zunächst keine BVG-pflichtigen Mitarbeitenden und ihre Einnahmen schwanken in den ersten Geschäftsjahren.
Für sie kann die Flexibilität der Säule 3a zunächst besonders wertvoll sein: In guten Jahren kann sie mehr vorsorgen, bei hoher finanzieller Belastung durch den Betrieb ihre Einzahlung entsprechend reduzieren.
Entwickelt sich das Café erfolgreich und steigt ihr Einkommen, lohnt es sich, die Vorsorgesituation erneut zu prüfen.
Beispiel 2: Inhaber eines etablierten Gastronomie-Betriebs mit Familie
Michael, 44, führt seit mehreren Jahren ein Restaurant, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sein Einkommen liegt stabil bei rund CHF 100’000.– pro Jahr und er beschäftigt mehrere Mitarbeitende.
In seiner Situation kann die 2. Säule stärker ins Gewicht fallen. Neben dem langfristigen Vorsorgeaufbau sind insbesondere die Leistungen bei Invalidität und Tod sowie die Absicherung von Hinterbliebenen relevant. Ergänzend kann auch die Säule 3a Teil seiner persönlichen Vorsorgeplanung sein.
Tipp
Betrachten Sie Ihre Vorsorgelösung nicht als einen einmaligen Entscheid. Einkommen, Geschäftsentwicklung, Zivilstand, Familie und persönliche Ziele können sich über die Jahre verändern. Prüfen Sie deshalb regelmässig, ob Ihre Vorsorgelösung noch zu Ihrer aktuellen Situation passt.
Vorsorgemöglichkeiten für Selbstständigerwerbende
Beschäftigen Sie BVG-pflichtige Mitarbeitende, können Sie sich als selbstständigerwerbende Person freiwillig bei der GastroSocial Pensionskasse mitversichern und Ihre berufliche Vorsorge gemeinsam mit derjenigen Ihres Betriebs organisieren.
Sind Sie ohne BVG-pflichtige Mitarbeitende selbstständig tätig, können Sie Ihre freiwillige berufliche Vorsorge beispielsweise über einen Berufsverband oder die Stiftung Auffangeinrichtung BVG organisieren.