Deckel drauf: So funktioniert die AHV-Rentenplafonierung
«Warum werden in der Schweiz eigentlich die AHV-Renten plafoniert»? – eine sehr häufig gestellte Frage unserer Versicherten. Wir klären auf, einfach und verständlich.
Rentenplafonierung – was ist damit gemeint?
Das Wort «plafoniert» bedeutet «begrenzt» oder «gedeckelt». Wenn etwas plafoniert wird, wird eine Obergrenze festgelegt, die nicht überschritten werden darf. In Bezug auf die AHV-Renten bedeutet dies, dass die Renten auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass die Gesamthöhe der Rente trotz möglicher individueller Ansprüche nicht über einen bestimmten Betrag steigt.
In welchen Situationen tritt eine Plafonierung der AHV-Renten ein?
- Maximalrente für Einzelpersonen: Die AHV-Rente ist für Einzelpersonen auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Im Jahr 2024 beträgt die maximale monatliche AHV-Rente für Einzelpersonen CHF 2‘450.–. Dieser Betrag kann sich in Zukunft je nach Anpassungen der AHV ändern.
- Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften: Für Ehepaare oder für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft wird die Summe der individuellen AHV-Renten ebenfalls begrenzt. Der Gesamtbetrag darf maximal 150% der maximalen Einzelrente betragen. Das bedeutet, dass die maximale gemeinsame Rente für ein Ehepaar oder für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft im Jahr 2024 CHF 3‘675.– pro Monat beträgt.
Die Plafonierung bzw. Deckelung erfolgt durch Berechnung und Anpassung der Rentenbeträge während des Rentenantragsverfahrens. Übersteigt die errechnete Rente eine dieser Grenzen, wird sie auf den entsprechenden Maximalbetrag gekürzt.
Wann und wie greift die Plafonierung?
- Ermittlung der individuellen Rentenansprüche: Die AHV-Renten werden basierend auf den individuellen Beiträgen und den durchschnittlichen Jahreseinkommen der Versicherten berechnet. Hierbei wird die Anzahl der Beitragsjahre sowie das durchschnittliche Erwerbseinkommen berücksichtigt.
- Anwendung der Maximalbeträge: Nach der Berechnung der individuellen Rentenansprüche wird überprüft, ob die Renten den Maximalbetrag für Einzelpersonen oder Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften übersteigen. Wenn ja, werden die Renten auf diesen Höchstbetrag plafoniert.
Was sind die Hauptgründe für die Plafonierung?
Diese Plafonierung der AHV-Renten ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Rentensystems und trägt dazu bei, dass das System nachhaltig, gerecht und solidarisch bleibt.
- Solidaritätsprinzip: Die AHV basiert auf dem Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemeinsam für die Renten aller berechtigten Personen aufkommen. Durch die Begrenzung der maximalen Rentenbeträge wird sichergestellt, dass die Solidarität zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen gewahrt bleibt und das System nicht durch übermässig hohe Rentenzahlungen belastet wird.
- Finanzielle Nachhaltigkeit: Die Plafonierung der Renten hilft, die finanzielle Stabilität des AHV-Systems zu gewährleisten. Indem die Rentenbeträge begrenzt – oder eben plafoniert – werden, können die verfügbaren Mittel besser verteilt werden, und das Risiko einer finanziellen Überforderung des Systems wird reduziert.
- Gerechtigkeit: Die Plafonierung trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei, indem sie verhindert, dass Personen mit sehr hohen Einkommen im Erwerbsleben auch unverhältnismässig hohe Renten erhalten. Dadurch wird das System als fairer wahrgenommen und es wird sichergestellt, dass die Renten den grundlegenden Lebensunterhalt sichern, anstatt grossen Wohlstand zu garantieren.
- Beitrag zu Rentensystemen: Personen mit höheren Einkommen zahlen zwar mehr Beiträge in die AHV ein, aber die Plafonierung stellt sicher, dass die Rentenzahlungen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das Ziel ist, dass die Rentenversicherung eine Grundsicherung bietet und nicht als primäre Einkommensquelle für wohlhabendere Personen dient.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Informationsstelle AHV/IV Schweiz:
Sie fragen sich, wie hoch Ihre Rente sein wird?
Rentenschätzung
Der Online-Rechner ESCAL gibt Ihnen einen Anhaltspunkt über die voraussichtliche Höhe Ihrer AHV-Rente. Sie können aus der Schätzung jedoch keinen verbindlichen Rentenanspruch ableiten. Wir empfehlen Rentenvorausberechnungen erst ab einem Alter von 50 Jahren. Vorher ist das Resultat wenig aussagekräftig, da es sich bei der Berechnung um eine Hochrechnung (basierend auf dem hypothetischen Einkommen) handelt. Hinweis: Der Online-Rechner berechnet die AHV-Rente unter Berücksichtigung der Reform AHV 21.
Rentenvorausberechnung
Um die AHV-Rente vorausberechnen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden Sie es uns zu.
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Renten | Postfach | 5001 Aarau