Rechnungen bezahlen leicht gemacht – mit QR-Rechnung

Ab 12. Mai 2022 stellt GastroSocial ganzheitlich von den ESR-Einzahlungsscheinen auf Rechnungen mit QR-Code um. Für Sie bedeutet das eine vereinfachte Rechnungsverarbeitung dank schneller und einfacher Bezahlung durch Scanning sowie weniger manuellen Aufwand.

Rechnungsumstellung von ESR-Einzahlungsscheinen auf Rechnungen mit QR-Code

Die QR-Rechnung bildet die Basis für einen effizienten, automatisierten Zahlungsverkehr und wird nun schweizweit eingeführt: Ab dem 1. Oktober 2022 ist in der ganzen Schweiz nur noch die Nutzung der QR-Rechnung erlaubt. GastroSocial hat sich entschieden, diese bereits ab 12. Mai 2022 einzusetzen. Hier die wichtigsten Informationen zum neuen Zahlverfahren.

QR-Rechnung – was ist das?

Die QR-Rechnung, die alle heutigen Einzahlungsscheine ersetzt, ist ein wichtiger Beitrag für den Zahlungsverkehr in einer digitalen Schweiz. Mit dem Zahlteil, der den QR-Code enthält, ist es möglich, sowohl elektronische als auch papierbasierte Zahlungsaufträge bei Ihrer Bank einzureichen oder Einzahlungen am Postschalter vorzunehmen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Vereinfachte Rechnungsverarbeitung: Ein QR-Code für alle Zahlungsarten und Zahlungsreferenzen
  • Manueller Aufwand sinkt: Das mühsame Abtippen von Adressdaten, Kontonummern und Referenzen entfällt
  • Schnelle und einfache Bezahlung: Im Unterschied zu den herkömmlichen Einzahlungsscheinen können Sie den QR-Code bequem mit Ihrem Smartphone oder der PC-Kamera einscannen, die Zahlungsdaten kurz kontrollieren und die Rechnung anschliessend zur Zahlung freigeben.
  • Alle Zahlungsinformationen sind im QR-Code integriert: Die Datenqualität steigt, weil mehr und präzisere Informationen in standardisierter Form vorliegen.
  • Digital und beleghaft: Die QR-Rechnung ist sowohl digital zahlbar als auch per Zahlungsauftrag oder am Postschalter.

Alte Rechnung auf ESR-Einzahlungsschein noch nicht bezahlt – was nun?

Wenn Sie noch einen unserer alten ESR-Einzahlungsscheine von einer noch unbezahlten Rechnung haben, können Sie diesen wie gewohnt verwenden. Danach bezahlen Sie bitte nur noch mit unseren neuen QR-Rechnungen. Diese erkennen Sie aufgrund des QR-Codes im Zahlteil.

Muster-QR-Rechnung, Erklärungen und Hinweise

Muster QR-Rechnung

Hinweis: Die Beschreibungen, wie beispielsweise zur Nummer 6 «Referenz», haben auch Gültigkeit für den Empfangsschein.


(1) Empfangsschein
Dient als Quittung für Ihre Einzahlung am Postschalter.

(2) Swiss QR-Code
Alle für eine Zahlung notwendigen Informationen sind im QR-Code enthalten. Personenbezogene und andere relevante Angaben für den Zahlungspflichtigen sind auf dem Zahlteil zusätzlich in Textform angegeben.

(3) Währung und Betrag
Die Rechnungsstellung ist in CHF und EUR möglich. Der Betrag ist entweder vorgedruckt oder kann handschriftlich ergänzt werden.

(4) Konto
QR-IBAN (International Bank Account Number) – Das Konto des Begünstigten muss zwingend im QR-IBAN-Format angegeben werden.
Wichtig: Verwenden Sie zwingend unsere neue Kontonummer (QR-IBAN: CHxx 3xxx xxxx xxxx xxxxx) anstelle der bisherigen ESR-Teilnehmernummer (01-xxxxxx-x). Passen Sie die bestehende Zahlungsvorlage oder den bestehenden Dauerauftrag im E-Banking an. Bei Verwendung einer Kreditorensoftware passen Sie den Kreditorenstamm an. Dafür verwenden Sie die Angaben aus (4) und (5) unserer Rechnung.

(5) Zahlbar an (Begünstigter)
Der Zahlungsempfänger ist Begünstigter des Zahlungseingangs und in der Regel auch der Rechnungssteller.

(6) Referenz
Bei der Zahlung ist die 27-stellige QR-Referenz (ehemals ESR-Referenznummer genannt) zu verwenden.

(7) Zusätzliche Informationen
Diese können zusammengesetzt sein aus unstrukturierten Mitteilungen und/oder strukturierten Rechnungsinformationen.

(8) Zahlbar durch, optional (Zahlungspflichtiger)

(9) Alternative Verfahren
Datenfeld, das die Verwendung eines alternativen Verfahrens (z.B. eBill) ermöglicht.