Pensionskassen-Abrechnung leicht gemacht!

Häufige Ein- und Austritte von Mitarbeitenden sowie schwankende Löhne erfordern einfache Pensionskassenabrechnungen. Bei der GastroSocial Pensionskasse profitieren Arbeitgebende von einem rückwirkenden Abrechnungsverfahren und damit von einem spürbar reduzierten administrativen Aufwand.

Damit wir die Beiträge von Arbeitnehmenden korrekt abrechnen und die Altersgutschriften auf die individuellen Konten gutschreiben können, müssen uns deren Arbeitgebende die Löhne melden. Je nachdem, welcher Abrechnungsmodus definiert wurde, werden die Lohnmeldeunterlagen entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich an die Arbeitgebenden zugestellt.

Rückwirkendes Abrechnungsverfahren

In Anbetracht der zu Beginn erwähnten Besonderheiten im Gastgewerbe soll der Abrechnungsprozess so stark wie möglich vereinfacht werden. Deshalb rechnet die GastroSocial Pensionskasse die gemeldeten Löhne nachträglich ab, das heisst: Die Arbeitgebenden geben uns die effektiven AHV-Bruttolöhne an, auf deren Grundlage sie die Lohnabrechnung für ihre Mitarbeitenden erstellt haben. Auf dieser Basis rechnet die GastroSocial Pensionskasse ab und erhebt gleich die effektiven Beiträge.

Zum Vergleich: Bei den meisten Pensionskassen melden die Arbeitgebenden jeweils anfangs Jahr den zu versichernden Jahreslohn, auf dessen Basis die Beiträge erhoben werden. Gibt es nun in einem Betrieb während des Jahres Lohnerhöhungen oder Pensumreduktionen, muss dies immer wieder aufs Neue gemeldet werden, was einen erhöhten administrativen Aufwand bedeutet.

Nachschüssige Abrechnung – Vorteile für Arbeitgebende

Weil die GastroSocial Pensionskasse die Lohnabrechnung aufgrund effektiv abgerechneter Löhne erstellt, profitieren die Arbeitgebenden von einer spürbar erleichterten Administration während dem ganzen Jahr:

  • Keine Löhne im Voraus melden bzw. keine Lohnmeldungen von Mitarbeitenden anfangs Jahr an die Pensionskasse einreichen
  • Keine Mutationen melden (Lohnerhöhungen oder Pensumerhöhungen/-reduktionen)

Weitere Vorteile der GastroSocial Pensionskasse

  • Branchenkonform: Mit unseren Vorsorgeplänen sind Sie sicher, sämtliche Ansprüche des L-GAV korrekt zu erfüllen
  • Mehr als nur das Minimum: Optimierte Vorsorgelösungen (z.B. für Kader)
  • Solide Finanzierung: Seit Jahren überdurchschnittlich hoher Deckungsgrad (115.0% per 31.08.2022) und eine attraktive Verzinsung
  • Sicherer Partner: Breit diversifizierte Anlagestrategie mit Fokus auf Anlagen, die mittel- und langfristig erfolgsversprechend sind und kurzfristig nicht zu übermässig hohen Risiken führen
  • Vorteilhafter Umwandlungssatz: 6.8% auf den obligatorischen und 6.5% auf den überobligatorischen Leistungen für eine möglichst hohe Rente
  • Ausgewogen: Gesundes Verhältnis der Anzahl Rentner und aktiv Versicherten
  • Einfacher ist immer besser: Effiziente Administration, ein Ansprechpartner für die 1. und 2. Säule sowie sehr tiefen Verwaltungskosten


All unsere Vorsorgelösungen auf einen Blick:


Für Pragmatiker/innen: Was ist Ihren Kundinnen und Kunden aus der Gastronomie und Hotellerie bei ihrer Vorsorgelösung am wichtigsten?