Pensionierung vorzeitig planen – Wichtiges rund um den dritten Lebensabschnitt
Je besser die Pensionierung geplant ist, desto eher können Sie den Ruhestand geniessen. Haben Sie sich rechtzeitig angemeldet, erhalten Sie Ihre Rente pünktlich ab dem gewünschten Zeitpunkt und Sie können beruhigt in den dritten Lebensabschnitt starten.

Je nach Situation wählen Sie zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen, der aufgeschobenen und der teilweisen Pensionierung. Machen Sie sich Gedanken und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, wann und in welchem Umfang Sie sich pensionieren lassen möchten und was Ihnen dabei wichtig ist, damit Sie rechtzeitig alle notwendigen Entscheidungen fällen können.
Wie empfehlen Ihnen folgende erste Schritte:
- Lassen Sie Ihre AHV-Rente provisorisch berechnen. Füllen Sie dazu das Antragsformular «Antrag für eine AHV-Rentenvorausberechnung» aus.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular an:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Renten | Postfach | 5001 Aarau
oder per E-Mail an renten@gastrosocial.ch. - Erkundigen Sie sich bei der Zentralstelle 2. Säule (Sicherheitsfond BVG), ob Sie noch über weitere Pensionskassenguthaben verfügen. Das Formular dazu finden Sie unter diesem Link.
Sollten noch weitere Guthaben auftauchen, dann wenden Sie sich an die entsprechend Pensionskasse und verlangen Sie die Überweisung an Ihre aktuelle Pensionskasse. Für die Überweisung an die GastroSocial Pensionskasse verwenden Sie bitte das Formular «Überweisung von vorheriger Pensionskasse zu GastroSocial».
Die Höhe der Altersrente aus der 2. Säule finden Sie auf dem aktuellen Vorsorgeausweis.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Möglichkeiten der Pensionierung und der geltenden Anmeldefristen:
Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter (Rentenalter) liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag.
AHV (1. Säule) | Pensionskasse (2. Säule) |
Anmeldung
| Anmeldung
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Vorzeitige Pensionierung
AHV (1. Säule) | Pensionskasse (2. Säule) |
Die Altersrente kann um 1 oder 2 ganze Jahre vorbezogen werden (Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich). Sie wird dabei lebenslänglich gekürzt: Beim Vorbezug um 1 Jahr um 6.8%, beim Vorbezug um 2 Jahre um 13.6%. Die AHV-Beiträge sind bei einem Rentenvorbezug bis zum ordentlichen Pensionierungsalter weiter zu bezahlen. | Bei der GastroSocial Pensionskasse kann bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit die Altersleistungen als Rente, als Kapital oder als Kombination von beidem bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Die lebenslange Rente fällt dabei kleiner aus. |
Anmeldung
| Anmeldung
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Aufgeschobene Pensionierung
AHV (1. Säule) | Pensionskasse (2. Säule) |
Sie können die AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre aufschieben. Ein Aufschub hat zur Folge, dass die Rente lebenslänglich erhöht wird. Bei einem Aufschub um 1 Jahr beträgt die Erhöhung 5.2%. Je länger der Aufschub dauert, desto höher ist der Rentenzuschlag (31.5% bei der maximalen Aufschubsdauer von 5 Jahren). | Bei der GastroSocial Pensionskasse können |
Anmeldung
| Anmeldung
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Teilpensionierung
Eine Teilpensionierung ist nur für die Pensionskasse möglich.
Der erste Teilpensionierungsschritt kann auch nach dem ordentlichen Rücktrittsalter erfolgen, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 9.5 Reglement erfüllt sind. Die vollständige Pensionierung erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der Vollendung des 70. Altersjahres.
Änderung des Beschäftigungsgrads
Eine Teilpensionierung setzt eine entsprechende Reduktion des Beschäftigungsgrads voraus. Die Resterwerbstätigkeit muss mindestens 20% betragen. Fällt der verbleibende Jahreslohn unter die Eintrittsschwelle von aktuell CHF 21'510.-, so ist die ganze Altersleistung zu beziehen.
Rente oder Kapital pro Teilpensionierungsstufe
Die Altersleistung kann für die einzelne Teilpensionierungsstufe entweder in Renten- oder in Kapitalform geltend gemacht werden. Die Teilpensionierung erfolgt in maximal 3 Schritten von jeweils mindestens 20% eines Vollzeitpensums. Zwischen den einzelnen Schritten muss jeweils mindestens 1 Jahr liegen. Die kantonalen Bestimmungen können vom Reglement der GastroSocial Pensionskasse abweichen.
Anmeldung
Die Anmeldung für eine Teilpensionierung bei der GastroSocial Pensionskasse (sowohl für eine Rente als auch für das Kapital) muss für jede Teilpensionierungsstufe separat und schriftlich bis spätestens 1 Monat nach jeder Teilpensionierungsstufe an die GastroSocial Pensionskasse eingereicht werden.
Frühzeitig planen mit kompetenter Beratung
- Planen Sie frühzeitig, idealerweise ab dem 50. Lebensjahr: Machen Sie eine Standortbestimmung und prüfen Sie alle Optionen sorgfältig, damit Sie keine überstürzten Entscheidungen treffen müssen.
- Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, die Sie auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten beraten kann und sämtliche gesetzlichen und steuerlichen Auswirkungen kennt.