Sozialversicherungen im Blick beim Start in die Selbstständigkeit
Erfolgreich durchstarten! Die Eröffnung eines neuen Restaurants oder Hotels ist spannend, aber auch herausfordernd. Besonders wichtig ist die richtige Handhabung der Sozialversicherungen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche sozialversicherungsrechtlichen Punkte Sie bei der Gründung eines Gastronomie- oder Hotelbetriebs beachten müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
Neben der strategischen Planung und der operativen Umsetzung sind bei der Neugründung eines Hotel- oder Gastronomiebetriebs auch die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sehr wichtig. Als Arbeitgeber/in in der Schweiz sind Sie nicht nur für Ihren Betrieb verantwortlich, sondern auch für Ihre Mitarbeitenden. Diese Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und spielen eine wichtige Rolle bei der finanziellen Absicherung Ihrer Mitarbeitenden im Krankheitsfall, bei Invalidität oder im Alter.
Dank unserer langjährigen Branchenerfahrung sind uns die zahlreichen spezifischen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte für das Gastgewerbe bestens bekannt, die der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für die Hotellerie- und Gastronomiebranche (L-GAV) vorschreibt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend und stellt sicher, dass die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen gesetzeskonform sind.
Verstösse können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Als führende Sozialversicherung für die Hotellerie und Gastronomie in der Schweiz rüsten wir Sie mit den wichtigsten Tipps aus, damit Sie alle Vorschriften einhalten und erfolgreich durchstarten können.
Neugründung: Sozialversicherungs-Tipps
1. Anmeldung bei den Sozialversicherungen der 1. Säule (AHV, IV, EO, ALV) und Familienzulagen
Bei der Gründung Ihres Betriebs müssen Sie sich möglichst rasch bei der Ausgleichs- und Familienausgleichskasse (1. Säule) anmelden, sodass Sie die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zeitgerecht leisten können und keine hohen Nachzahlungen anfallen:
- AHV, IV, EO, ALV: Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) anzumelden, was auch die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbsersatzordnung) und die ALV (Arbeitslosenversicherung) umfasst. Die Anmeldung muss unmittelbar nach der Gründung des Unternehmens erfolgen. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular der zuständigen Ausgleichskasse aus und reichen Sie es bei dieser ein.
- Familienzulagen (FAZ): Sie müssen sich zudem bei der zuständigen Familienausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel gleichzeitig mit derjenigen bei der Ausgleichskasse. Übrigens: Bei der GastroSocial Ausgleichskasse können die Familienzulagen ebenfalls abgewickelt werden.
Sozialversicherungen der 1. Säule: Überblick, Zweck und Beitragsberechnung
Versicherungsart | Zweck | Berechnung |
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AHV (Alters- und Hinterlassenen- versicherung) | Einkommens- sicherung im Alter und für Hinterbliebene |
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IV (Invaliden- versicherung) | Unterstützung bei Invalidität und Reintegration in den Arbeitsmarkt |
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EO (Erwerbs- ersatzordnung) | Deckung des Erwerbsausfalls bei Militär- und Zivildienst, Mutter- schaft, Vaterschaft, Betreuungsurlaub |
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ALV (Arbeitslosen- versicherung) | Absicherung bei Arbeitslosigkeit |
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FAZ (Familienzulagen) | Finanzielle Unter- stützung für Familien zur Deckung von Kinderkosten |
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2. Berufliche Vorsorge (BVG): Anschluss bei einer Pensionskasse
Die berufliche Vorsorge ist Teil der 2. Säule und ein integraler Bestandteil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie ergänzt die 1. Säule: Während die 1. Säule darauf abzielt, die Existenz zu sichern, richtet sich die berufliche Vorsorge darauf aus, dass Erwerbstätige und ihre Angehörigen nach der Pensionierung ihren gewohnten Lebensstandard fortsetzen können. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden bei einer Pensionskasse anzumelden. Dies umfasst die obligatorische Vorsorge bis zur BVG-Grenze sowie die Möglichkeit einer überobligatorischen Vorsorge für höhere Einkommen.
Berufliche Vorsorge: Überblick, Zweck und Berechnung
Versicherungsart | Zweck | Berechnung |
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BVG (Berufliche Vorsorge) | Sicherstellung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenen- leistungen | Beiträge werden auf Basis des versicherten Lohns berechnet, derzeit mit einem koordinierten Lohnanteil bis CHF 86’040.– (per 2024). Arbeitgebende und Arbeitnehmende teilen sich die Beitragszahlung. Die Beiträge sind variabel und abhängig von der Höhe der zu versichernden Leistungen. |
BVG-Eintrittsschwelle | Personen, die diesen Jahreslohn nicht erreichen, sind nicht obligatorisch in der zweiten Säule versichert | CHF 22’050.– (per 2024) |
Branchenkonform vorgesorgt mit GastroSocial
Gerade wenn Sie einen Gastronomie- oder Hotelbetrieb eröffnen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich einer branchenspezifischen Pensionskasse wie GastroSocial anzuschliessen. Denn: Der L-GAV legt die Eckdaten für die berufliche Vorsorge fest und schreibt die Mindestleistungen und Mindestbeiträge vor. Dies ist in keiner anderen Branche so ausgeprägt anzutreffen. Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden bei der GastroSocial Pensionskasse versichern, können Sie sicher sein, dass Sie alles richtig machen. GastroSocial ist eine der wenigen Pensionskassen, welche sämtliche Anforderungen des L-GAV erfüllt und auf die Bedürfnisse und Risiken der Gastronomie- und Hotelbetriebe eingeht. Unsere 280 Fachspezialistinnen und Fachspezialisten kennen die Eigenheiten der Branche sowie den L-GAV im Detail.
3. Unfallversicherung (UVG) und Krankentaggeldversicherug (KTG) abschliessen
In der Gastronomie und Hotellerie sind Ihre Mitarbeitenden besonderen Risiken ausgesetzt. Der L-GAV verpflichtet Gastronomie- und Hotelbetriebe dazu, ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen von Arbeitsausfällen infolge Unfall oder Krankheit abzusichern. Auch diese beiden Versicherungen gehören zur 2. Säule. Für die Arbeitgebenden ist es ein Muss, zugunsten aller Arbeitnehmenden eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung im Sinne des L-GAV abzuschliessen. Dies stellt die Lohnfortzahlung sowie eine adäquate Absicherung im Ernstfall sicher.
- Unfallversicherung: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle versichert sind – dies ist gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung obligatorisch. Zudem müssen Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert werden.
Darüber hinaus formuliert der L-GAV besondere Vorgaben zur Unfallversicherung in gastgewerblichen Betrieben – durch die Unfallversicherung und eine Unfallzusatzversicherung bei unserer langjährigen Partnerin SWICA lässt sich dieses Arbeitgeberrisiko optimal abdecken.
Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie sich für die Unfallversicherung bei der SWICA entscheiden und gleichzeitig bei der GastroSocial Ausgleichskasse angeschlossen sind, erfolgt die Prämienabrechnung unkompliziert mit der AHV-Abrechnung via AHV-Lohnmeldung. Dies reduziert Ihren administrativen Aufwand erheblich, da nur noch eine Lohnmeldung für AHV, Unfall- und Krankentaggeldversicherung notwendig ist.
- Krankentaggeldversicherung: Eine Krankentaggeldversicherung entlastet Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und garantiert Ihren Mitarbeitenden im Krankheitsfall den Lohnersatz. Die Versicherung ist für Arbeitnehmende gemäss L-GAV obligatorisch.
Der Branchenverband GastroSuisse hat auch hier mit der SWICA einen Rahmenvertrag abgeschlossen, um den Mitgliedern eine optimale Lösung anbieten zu können. Die Krankentageldversicherung von SWICA entspricht den Anforderungen des L-GAV und auch hier erfolgt die Prämienabrechnung unkompliziert mit der AHV-Abrechnung via AHV-Lohnmeldung, sofern Sie bei der GastroSocial Ausgleichskasse angeschlossen sind.
KTG & UVG: Überblick, Zweck und Beiträge
Versicherungsart | Zweck | Beiträge |
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UVG (Unfall- versicherung) | Gewährleistung des Versicherungs- schutzes für Mitarbeitende bei Berufs- und Nichtberufsunfällen: Deckung des Lohnausfalls, Heilungskosten, allfällige Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen |
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UVGZ (Unfall- zusatz- versicherung) | Weitergehende Lohnfortzahlungen gemäss L-GAV absichern |
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KTG (Krankentaggeld- versicherung) | Lohnfortzahlung für Mitarbeitende im Krankheitsfall anstelle der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber |
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4. Weitere Versicherungen
Schützen Sie sich und Ihren Betrieb gegen sämtliche Risiken wie Diebstahl oder Elementarschäden an Gebäude oder Inventar. Auch Fehler und Unfälle können passieren – sichern Sie sich ab, falls Ansprüche im Bereich Haftpflicht gegen Sie oder Ihre Mitarbeitenden erhoben werden.
- Haftpflichtversicherung: Schützt vor Haftungsansprüchen Dritter
- Inventarversicherung: Absicherung des Betriebsinventars
- Betriebsausfallversicherung: Sicherung bei Ertragsausfällen durch Betriebsunterbrechung
- Gebäudeversicherung: Schutz für Gebäude und Liegenschaften
5. Arbeitsverträge und Arbeitszeiten
Gewährleisten Sie rechtliche Konformität und Arbeitsplatzsicherheit:
- Branchenkonforme Arbeitsverträge: Der Branchenverband GastroSuisse bietet seinen Mitgliedern ausfüllbare Vorlagen für Arbeitsverträge sowie Vertragsmuster für Unterkunft und Verpflegung von Mitarbeitenden. Mehr erfahren
- Arbeitszeitregelungen: Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitszeit- und Pausenregelungen. Als Mitglied vom Branchenverband GastroSuisse haben Sie Zugriff auf exklusive Merkblätter und Informationen zu diesem Thema. Mehr erfahren
6. Lohnmeldungen, Abrechnungen, Mutationen
Für eine reibungslose Abwicklung der Sozialversicherungen sind verschiedene Dokumente erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Lohnabrechnung sowie die Lohnmeldung: Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, die Löhne Ihrer Mitarbeitenden sowie sonstige Mutationen (z.B. Eintritte, Austritte, Mutterschaftsentschädigungen etc.) der zuständigen Ausgleichs- oder Pensionskasse zu melden. Bei der GastroSocial Ausgleichskasse ist dies jährlich bis Ende Januar gefordert, bei der GastroSocial Pensionskasse je nach gewähltem Abrechnungsmodus entweder jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich.
Damit Sie weniger administrativen Aufwand und mehr Zeit für Ihre Gäste haben, empfehlen wir Ihnen, dies digital abzuwickeln. Unser kostenloses Kundenportal connect, das hauseigene Lohnprogramm miruSocial und diverse Schnittstellen erleichtern die administrative Abwicklung Ihrer Sozialversicherungen erheblich!
Fazit
Die Gründung eines eigenen Betriebs ist eine Herausforderung. Die sorgfältige Planung und korrekte Abwicklung der Sozialversicherungen sind eine Grundlage für den erfolgreichen Start und eine nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens in der Hotellerie oder Gastronomie. Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Einhaltung der Sozialversicherungsrichtlinien stehen wir Ihnen als langjährige Spezialistinnen und Spezialisten gerne zur Verfügung. Wir bieten branchenspezifische und auf Wunsch weiterführende Versicherungslösungen sowie umfassende Beratung, um Sie in allen Belangen der Sozialversicherungen kompetent zu unterstützen.