Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Mindestansätze der Familienzulagen in der Schweiz erhöht. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kinderzulage von CHF 200.– auf CHF 215.– und die Ausbildungszulage von CHF 250.– auf CHF 268.– pro Monat anzuheben. Die Kantone haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, höhere Ansätze festzulegen.
Erhöhung der Familienzulagen ab 2025
Der Bundesrat hat beschlossen, die Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 2025 zu erhöhen. Dies ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes (FamZG) im Jahr 2009.
Die Erhöhung beträgt 7.1 %, wodurch die Kinderzulage von CHF 200.– auf CHF 215.– pro Monat und die Ausbildungszulage von CHF 250.– auf CHF 268.– pro Monat angehoben wird.
Auswirkungen auf die Kantone
Die Erhöhung der Mindestansätze betrifft automatisch alle Kantone, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten. Derzeit zahlen sieben Kantone (AG, BL, GL, SO, TG, TI und ZH) die Kinderzulage gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben, während sechs Kantone (AG, BL, GL, SO, TI und ZH) die Ausbildungszulage gemäss diesen Mindestansätzen ausrichten.
Kantonale Unterschiede bei den Familienzulagen
Gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) können die Kantone auch Mindestansätze festlegen, die über den Vorgaben des Bundesrats liegen. Über die definitiven Ansätze werden wir unsere Kundschaft mit dem ordentlichen Orientierungsschreiben per Ende Jahr informieren.