Letzter Einreichungstermin für Corona-Erwerbsersatzentschädigung am 30. September 2022
Am 30. September 2022 ist der letztmögliche Einreichungstermin für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Betriebe im Veranstaltungsbereich.
Wie in unserem Corona-News-Beitrag vom 29. März 2022 bereits kommuniziert, ist am 30. September 2022 der letztmögliche Einreichungstermin für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Betriebe im Veranstaltungsbereich.
Betriebe, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 bis am 30. Juni 2022 massgeblich eingeschränkt war, haben bis am 30. September 2022 noch die Möglichkeit, Ansprüche für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung geltend zu machen.
Ab dem 1. Oktober 2022 können auch diese Betriebe keine Anträge auf Corona-Erwerbsersatz mehr stellen.
Für alle übrigen Anmeldegründe ist die letztmögliche Meldefrist bereits am 31. Mai 2022 bzw. 30. Juni 2022 abgelaufen.