Haben Sie Ihre Vorsorgegelder beisammen?

Wenn Sie einen Stellenwechsel vornehmen, arbeitslos oder nicht mehr erwerbstätig sind, dürfen Sie Ihr angespartes Guthaben bei der Pensionskasse nicht vergessen. Für den Übertrag Ihres Pensionskassenguthabens müssen Sie selber aktiv werden. Wir sagen Ihnen, was je nach Situation zu tun ist.

Jeder Arbeitgeber verfügt über eine Pensionskasse. Sobald Sie eine neue Stelle antreten, melden Sie dies Ihrer bisherigen Pensionskasse, damit diese Ihre Pensionskassenguthaben an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen kann. Falls Sie arbeitslos oder nicht mehr erwerbstätig sind, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto einer Bank, einer Versicherung oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG übertragen lassen. Sie melden der Pensionskasse des vorherigen Arbeitgebers, wohin das Geld überwiesen werden soll. Sofern Sie sich nicht melden, gelangt Ihr Pensionskassenguthaben frühestens nach 6 Monaten in die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Bei der GastroSocial Pensionskasse sind folgende Situationen möglich:

Situation 1:
Sowohl Ihr bisheriger als auch Ihr neuer Arbeitgeber sind bei der GastroSocial Pensionskasse versichert: Sie müssen nichts unternehmen. Ihr Konto wird von uns gemäss Vorsorgeplan des neuen Arbeitgebers weitergeführt.

Situation 2:
Ihr neuer Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert, Ihr bisheriger jedoch nicht: Informieren Sie Ihre bisherige Pensionskasse über den Stellenwechsel und veranlassen Sie die Überweisung von Ihrem Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung/Freizügigkeitsleistung) an die GastroSocial Pensionskasse.

Dazu können Sie folgendes Formular verwenden: Pensionskassenguthaben zu GastroSocial überweisen

Situation 3:
Ihr bisheriger Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert, Ihr neuer Arbeitgeber jedoch nicht: Teilen Sie uns schriftlich mit, welches Ihre neue Pensionskasse ist, damit wir Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) dorthin überweisen können.

Dazu können Sie folgendes Formular verwenden: Pensionskassenguthaben an neue Pensionskasse überweisen

Situation 4:
Ihr bisheriger Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie treten bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber aus und haben keine neue Arbeitsstelle. Teilen Sie uns schriftlich mit, wo Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnet haben, damit wir Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) dorthin überweisen können.

Dazu können Sie folgendes Formular verwenden: Pensionskassenguthaben an neue Pensionskasse überweisen

Unterschied zwischen Freizügigkeitskonto und Pensionskasse

Sofern Sie Ihre Vorsorgegelder auf einem Freizügigkeitskonto haben, erhalten Sie bei der Pensionierung eine einmalige Kapitalauszahlung des angesparten Kapitals. Bei der Pensionskasse hingegen haben Sie ab einem Altersguthaben von rund CHF 21’000.– die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. Um eine möglichst hohe Rente zu erreichen, ist es wichtig, dass die Gelder alle beisammen bei einer Pensionskasse sind. Zusätzlich sind Sie bei der Pensionskasse für die Risiken von Tod und Invalidität versichert.

Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für die voraussichtliche jährliche Altersrente.

Wie weiss ich, wo meine Pensionskassengelder sind?

Nur Sie selber können sicherstellen, dass Ihr angespartes Guthaben immer bei Ihrer aktuellen Pensionskasse ist. Falls Sie unsicher sind, ob alle Ihre Pensionskassenguthaben an einem Ort sind, hilft Ihnen die Zentralstelle 2. Säule (T 031 380 79 75, info@zentralstelle.ch) weiter. Sie hat den Überblick über sämtliche Pensionskassenguthaben. Jede Pensionskasse, Bank und Versicherung mit Freizügigkeitskonten ist verpflichtet, jährlich den gesamten Versichertenbestand an die Zentralstelle zu melden.