Erhöhung der AHV/IV-Renten per
1. Januar 2025

Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Minimal- und Maximalrenten um 2.9 %. Zudem werden die Beitrags- und Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst.

Erhöhung der AHV/IV-Renten

Ab dem 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten um 2.9 % erhöht. Bei voller Beitragsdauer steigt die minimale AHV/IV-Rente somit von CHF 1‘225.– auf CHF 1‘260.– pro Monat, während die Maximalrente von CHF 2‘450.– auf CHF 2‘520.– pro Monat angehoben wird. Die letzte Anpassung der Renten erfolgte im Jahr 2023.

Anpassungen der Beiträge für Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige und freiwillige AHV

Die Mindestbeiträge für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden ab 2025 angehoben. Die Mindestbeiträge für AHV, IV und EO erhöhen sich von CHF 514.– auf CHF 530.– pro Jahr. Für die freiwillige AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von CHF 980.– auf CHF 1‘010.–.

Veränderungen in der beruflichen Vorsorge

Aufgrund der Erhöhung der AHV-Renten wird in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Koordinationsabzug von CHF 25‘725.– auf CHF 26‘460.– angehoben, und die Eintrittsschwelle erhöht sich von CHF 22‘050.– auf CHF 22‘680.–.

Im Bereich der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) steigt der maximal erlaubte Steuerabzug auf CHF 7‘258.– (bisher CHF 7‘056.–) für Personen mit einer 2. Säule und auf CHF 36‘288.– (bisher CHF 35‘280.–) für Personen ohne 2. Säule.

Zusammenfassung der Änderungen

Bereichalt
(bis 31.12.2024)
neu
(ab 01.01.2025)
AHV/IV-Minimalrente*CHF 1‘225.–/MonatCHF 1‘260.–/Monat
AHV/IV-MaximalrenteCHF 2‘450.–/MonatCHF 2‘520.–/Monat
Mindestbeitrag
Selbstständigerwerbende
CHF 514.–/JahrCHF 530.–/Jahr
Mindestbeitrag
Nichterwerbstätige
CHF 514.–/JahrCHF 530.–/Jahr
Mindestbeitrag
freiwillige AHV/IV
CHF 980.–/JahrCHF 1‘010.–/Jahr
KoordinationsabzugCHF 25‘725.–CHF 26‘460.–
EintrittsschwelleCHF 22‘050.–CHF 22‘680.–
max. Steuerabzug Säule 3a
(mit 2. Säule)
CHF 7‘056.–CHF 7‘258.–
max. Steuerabzug Säule 3a
(ohne 2. Säule)
CHF 35‘280.–CHF 36‘288.–

*bei voller Beitragsdauer

Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen

Gleichzeitig werden Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen und bei den Überbrückungsleistungen vorgenommen. Diese Änderungen treten ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.