EO-Anmeldung wird digital – das müssen Sie wissen
Ab 2026 wird die Anmeldung für EO-Taggelder schrittweise digitalisiert. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgebende und Mitarbeitende.
Was ändert sich ab 2026?
Ab 1. Februar 2026 können dienstleistende Personen in «Jugend + Sport» ihre Anmeldung für EO-Taggelder online über das Portal der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) einreichen. Die bisherigen Papierformulare werden schrittweise abgelöst.
Welche Organisationen sind betroffen?
- 2026: Start mit der kleinsten Organisation «Jugend + Sport»
- Danach: Zivilschutz und Zivildienst
- Voraussichtlich ab 2027: Armee
Die EO-Anmeldung für Jungschützenleiterkurse bleibt weiterhin papierbasiert.
Was müssen Arbeitgebende beachten?
Wichtig ist, dass Sie Ihren Mitarbeitenden immer Ihre UID-Nummer mitteilen. Diese eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer wird im digitalen Portal benötigt, damit der Fall der richtigen Ausgleichskasse zugeordnet werden kann.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
- Die dienstleistende Person erhält eine Nachricht, dass eine EO-Anmeldung bereitsteht.
- Sie prüft die Angaben im EO-Portal, ergänzt bei Bedarf Informationen (z.B. zum Arbeitgeber) und bestätigt die Anmeldung.
- Die zuständige Ausgleichskasse wird automatisch ermittelt.
- Die Ausgleichskasse holt beim Arbeitgeber die Angaben zum Berechnen des Verdinestausfalls ein. Es gibt dafür die folgenden 3 Möglichkeiten:
- connect-Portal: Der Arbeitgeber erhält in connect eine Mitteilung. Er erfasst die Arbeitgeber-Angaben direkt in connect.
- ERP-System Direktanbindung (Webservice): Der Arbeitgeber erhält via Webservice eine Systemmeldung. Die Arbeitgeber-Angaben werden direkt im ERP-System des Arbeitgebers aufbereitet. Dieses übermittelt die Daten an die Ausgleichskasse. Diese Systemanbindung wird auch weiterhin unterstützt oder in ein Nachfolgeprodukt eingebunden. So profitieren Arbeitgebende auch weiterhin von diesem effizienten Datenaustausch.
- Online via EO-Portal: Der Arbeitgeber erhält einen Brief mit einem Link zu einem Portal. Dort ergänzt und übermittelt er die Arbeitgeber-Angaben. Er kann den Brief auch ausfüllen und per Post an die Ausgleichskasse zurückschicken.
- Die Ausgleichskasse berechnet die Entschädigung und veranlasst die Auszahlung.
Was passiert während der Übergangsphase?
In der ersten Jahreshälfte 2026 wird es voraussichtlich noch wenige digitale Anmeldungen geben. Papiermeldungen werden bis zur vollständigen Umstellung weiterhin wie gewohnt verarbeitet.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Das Auszahlungsverfahren der EO-Entschädigung bleibt unverändert:
- Bei Arbeitnehmenden: Die Entschädigung wird in der Regel an die Arbeitgebenden überwiesen, da diese zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind (100 % während 25 Tagen, danach gemäss Berner Skala). Übersteigt die EO-Entschädigung den ausbezahlten Lohn, wird der Differenzbetrag direkt an die dienstleistende Person ausbezahlt.
- Bei Selbstständigerwerbenden: Die Auszahlung erfolgt direkt an die betroffene Person.
Sind andere EO-Leistungen betroffen?
Nein. Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- und Adoptionsentschädigungen bleiben unverändert und werden weiterhin wie bisher beantragt.
Weitere Informationen
Mehr Details finden Sie unter Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV oder erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.