Dauer des Corona-Erwerbsersatzes bis Ende Jahr verlängert
Der Bundesrat hat die Geltungsdauer für den Corona-Erwerbsersatz bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Anträge können bis zum 31. März 2022 eingegeben werden.

Neue Bemessungsregel
Für Leistungsansprüche für Selbstständigerwerbende ab dem 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli 2021 wird bei künftigen Entschädigungen von Selbstständigerwerbenden automatisch das Einkommen gemäss Steuerveranlagung 2019 berücksichtigt, sofern vorhanden und falls dies vorteilhafter für die versicherte Person ist. Bisher wurde auf das provisorische AHV-pflichtige Erwerbseinkommen von 2019 abgestellt.
Diese Anpassung hat keine rückwirkende Gültigkeit für bereits geleistete Auszahlungen und Ansprüche bis zum 30. Juni 2021.