Corona-News – November 2021

Für den Monat November 2021 kann die Anmeldung für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für die Anspruchsgrundlage «massgebliche Umsatzeinbusse» frühestens ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, eingereicht werden.

Voraussetzungen

Um eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung nach der Anspruchsgrundlage «massgebliche Umsatzeinbusse» beantragen zu können, muss der Betrieb eine massgebliche Umsatzeinbusse von mindestens 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 erlitten haben.

Unser Rechner für min. 30% Umsatzeinbusse hilft bei der Berechnung der prozentualen Umsatzeinbusse.

Detaillierte Informationen

Die Geltungsdauer für den Corona-Erwerbsersatz ist gemäss aktuellem Kenntnisstand noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig und Anträge können rückwirkend bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.

Wichtig für die Anmeldung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung

Wenn Sie keine Abrechnung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung vom Vormonat haben, können Sie die neue Anmeldung nicht mit dem QR-Code oder Registrierungscode durchführen. Diese Codes von älteren Abrechnungen sind nicht mehr gültig (z.B. kann mit den Codes von der Abrechnung für den September 2021 die Anmeldung für den November 2021 nicht eingereicht werden). Falls Sie aktuell keine Abrechnung für den Monat Oktober 2021 haben, verwenden Sie bitte das für Ihren Fall zutreffende Online-Formular.

Verlängerung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung für besonders gefährdete Personen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 beschlossen, den Anspruch auf eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung für besonders gefährdete Personen, die ihre Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause aus ausüben können und dadurch einen Erwerbsunterbruch erleiden, bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.