Corona-Erwerbsersatz für den Monat Mai anmelden!
Ab Dienstag, 1. Juni 2021, können Anspruchsberechtigte die Anmeldungen für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den Monat Mai 2021 einreichen.

Wichtig: Bitte reichen Sie vor dem 1. Juni 2021 keine Anmeldungen für den Monat Mai 2021 ein!
Es muss für jeden Monat eine separate Anmeldung eingereicht werden.