Corona-Erwerbsersatz für den Monat Mai anmelden!

Ab Dienstag, 1. Juni 2021, können Anspruchsberechtigte die Anmeldungen für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den Monat Mai 2021 einreichen.

Wichtig: Bitte reichen Sie vor dem 1. Juni 2021 keine Anmeldungen für den Monat Mai 2021 ein!

Es muss für jeden Monat eine separate Anmeldung eingereicht werden.

Ganze Monate April und Mai 2021 gelten trotz Terrassen-Öffnung als «Betriebsschliessung»