Corona-Erwerbsersatz für den Monat April anmelden!
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung wird immer nachschüssig ausbezahlt und muss für jeden Monat neu angemeldet werden. Ab Samstag, 1. Mai 2021, können Anspruchsberechtigte die Anmeldungen für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den Monat April 2021 einreichen.

Sowohl Selbstständigerwerbende (ohne GmbH/AG) als auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (z.B. GmbH- oder AG-Inhaber) mit Gastronomiebetrieben, die ihre Terrassen und Aussenbereiche ab dem 19. April 2021 geöffnet haben, können weiterhin nach der Anspruchsgrundlage «Betriebsschliessung» wie bis anhin Anträge stellen. Für den Monat April 2021 bedeutet dies, dass die Anmeldungen für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den ganzen Monat April 2021 nach der Anspruchsgrundlage «Betriebsschliessung» eingereicht werden können.
Sofern Sie bereits die Abrechnung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den Monat März 2021 erhalten haben, verwenden Sie für die neue Anmeldung des Monats April 2021 ausschliesslich den auf der März-Abrechnung aufgedruckten QR-Code oder den Anmelde- bzw. Registrierungscode. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Corona-News-Beitrag vom 30. März 2021. Falls Sie die März-Abrechnung noch nicht erhalten haben, verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare.
Bitte beachten Sie als Person in arbeitgeberähnlicher Stellung zudem, dass nur dann eine Entschädigung ausbezahlt werden kann, wenn ein reduzierter oder gar kein Lohn ausbezahlt wurde. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Corona-News-Beitrag vom 26. Februar 2021.
300 Millionen Franken
Gesamthaft konnten wir den Mitgliedern von GastroSuisse seit Beginn der Corona-Pandemie rund 300 Mio. Franken an Corona-Erwerbsersatzentschädigung ausbezahlen. Des Weiteren konnten 80% der im Monat April 2021 eingereichten Anträge bereits ausbezahlt werden.
Rückstand bei der Begleichung der AHV- und Pensionskassenbeiträge?
Beachten Sie weiterhin, dass in ausserordentlichen Fällen die Möglichkeit besteht, auf Anfrage einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung für ausstehende Beiträge an die Ausgleichskasse sowie an die Pensionskasse prüfen zu lassen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf umgehend bei uns (vorzugsweise per E-Mail an inkasso@gastrosocial.ch).
Wir geben als Ihr Partner unser Bestes für Sie!