Corona-Erwerbsersatz in gewissen Fällen verlängert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall zu verlängern.

Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich noch nicht. Sobald wir die notwendigen Informationen für die Umsetzung dieses Beschlusses vom Bund erhalten haben, informieren wir fortlaufend auf unserer Website über den aktuellsten Stand der Dinge.