Corona-Erwerbsersatz – Anmeldung mit QR-Code
Mittels QR-Code können Sie Ihre Anträge für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung schnell und einfach einreichen.
Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung kann erst rückwirkend für den vergangenen Monat geltend gemacht werden, d.h. die Anmeldung kann jeweils erst ab dem ersten Tag des Folgemonats für den Antragsmonat eingereicht werden. Zu früh eingereichte Anmeldungen können nicht abgerechnet werden.
Sofern Sie die Abrechnung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den Vormonat bereits erhalten haben, können Sie die Entschädigung für die gleiche Anspruchsgrundlage (aktuell für «massgebliche Umsatzeinbusse») verlängern.
Verwenden Sie dafür den auf der Abrechnung des Vormonats aufgedruckten QR-Code oder den Registrierungscode (siehe nachfolgende Abbildung):

Wichtig: Verwenden Sie ausschliesslich den aktuellen QR-Code oder Registrierungscode von der Abrechnung des Vormonats. Entsprechende Codes von älteren Abrechnungen sind nicht mehr gültig.
Anmeldung ohne QR-Code
Sie haben die Abrechnung des Vormonats noch nicht erhalten oder möchten die Anmeldung via Formular durchführen?
Verwenden Sie dazu eines der folgenden Formulare: