BVG-Reform abgelehnt: Was bedeutet das für Ihre berufliche Vorsorge?
Am 22. September 2024 hat die Schweizer Bevölkerung die BVG-Reform abgelehnt. Damit bleiben zentrale Herausforderungen, wie der zu hohe Umwandlungssatz und die unzureichende Absicherung von Tieflöhnern und Teilzeitbeschäftigten, weiterhin ungelöst. Was können Arbeitgebende jetzt tun?
Am 22. September 2024 hat die Schweizer Bevölkerung die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) abgelehnt. Dadurch bleiben wichtige Fragen zur beruflichen Vorsorge, wie der zu hohe Umwandlungssatz und die unzureichende Versicherung von Tieflöhnern und Teilzeitmitarbeitenden, vorerst unbeantwortet. Insbesondere Arbeitgebende stehen nun vor der Herausforderung, ihre Vorsorgepläne optimal auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden abzustimmen.
Welche Optionen haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?
Um die Vorsorgesituation von Teilzeitangestellten und Tieflöhnern zu verbessern, könnte der Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad angepasst werden. Das würde die Rentenansprüche für viele Mitarbeitende verbessern, bringt aber mehr Aufwand mit sich, vor allem bei der korrekten Umsetzung im Lohnprogramm.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ganz auf den Koordinationsabzug zu verzichten. Mit unserem Vorsorgeplan «Uno Integral Basis» können Arbeitgebende und Arbeitnehmende eine einfachere und flexiblere Lösung umsetzen, die den administrativen Aufwand verringert und gleichzeitig eine bessere Absicherung bietet.
Zudem könnte es sinnvoll sein, bereits jetzt Anpassungen in der Vorsorge vorzunehmen, um für mögliche zukünftige Reformen gerüstet zu sein. Eine Erhöhung der Sparbeiträge, wie sie unser Vorsorgeplan «Uno Plus» bietet, verbessert die Altersguthaben langfristig. Mit diesem Plan erhöhen sich die Beiträge sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende um jeweils 1.2 Prozentpunkte, was die Vorsorgesituation deutlich stärken kann.
Nächste Schritte
Unsere Fachspezialistinnen und Fachspezialisten stehen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Vorsorgepläne zur Seite, um den besten Weg für Sie und Ihre Mitarbeitenden zu finden und Ihre Vorsorgelösungen per 1. Januar 2026 auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen abzustimmen. Für eine Beratung oder weitere Informationen sind wir gerne für Sie da.