Betreibung auf Konkurs statt Pfändung bei AHV-Beiträgen
Der Bund hat ein Gesetzespaket geschnürt, um missbräuchliche Konkurse zu verhindern. Diese verursachen in der Schweiz jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Das neue Bundesgesetz tritt per 1. Januar 2025 in Kraft und führt zu einigen wichtigen Neuerungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), die Sie kennen sollten.
Grundsätzlich besteht eine der wichtigsten Zielsetzungen des Konkursrechts darin, scheiternden Unternehmen die Chance einer erneuten wirtschaftlichen Tätigkeit zu geben. Allerdings wurde in der Vergangenheit des Öfteren festgestellt, dass das Konkursrecht auch dazu missbraucht wird, um sich gewissen Verpflichtungen zu entziehen.
Ausgangslage
Bis anhin mussten öffentlich-rechtliche Institutionen – wie zum Beispiel die GastroSocial Ausgleichskasse – geschuldete Beiträge immer auf dem Weg der Pfändung eintreiben.
Ein Beispiel:
- Die Meier GmbH mit Herrn Meier als Besitzer (Schuldner) schuldet der GastroSocial Ausgleichskasse (Gläubigerin) 20‘000 Franken.
- Die GastroSocial Ausgleichkasse mahnt ihn, verschickt ein Betreibungsbegehren und erinnert mit einem Zahlungsbefehl zur Begleichung der Zahlung.
- Herr Meier reagiert nicht, also folgt eine Pfändungsankündigung durch die GastroSocial Ausgleichskasse.
- Herr Meier besitzt jedoch praktisch kein Vermögen, daher endet das Prozedere nach ca. einem Jahr mit einem Pfändungsverlustschein. Dieser wird vom Betreibungsamt an die GastroSocial Ausgleichskasse ausgestellt und bescheinigt, dass der Schuldner, Herr Meier, zum Zeitpunkt des Pfändungsvollzugs nicht genügend verwertbares Vermögen hatte, um die finanzielle Forderung ganz oder teilweise zu decken. Entsprechend ist im Pfändungsverlustschein die noch offene Forderung samt Zins und Kosten festgehalten und gilt als Schuldanerkennung. Ansonsten treffen Herrn Meier und die Meier GmbH keine weiteren Konsequenzen.
- Wenige Zeit später gründet Herr Meier eine neue Firma, obwohl auf seiner ehemaligen GmbH ein Pfändungsverlustschein zugunsten der GastroSocial Ausgleichskasse besteht. Seine finanzielle Lage hat sich nicht verändert und ihm ist bewusst, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen erneut nicht nachkommen kann – was nicht weiter schlimm ist, zumal er das letzte Mal relativ glimpflich davongekommen ist. Schon bald schuldet er der GastroSocial Ausgleichskasse wieder über 16‘000 Franken und kann diese nicht begleichen. Dasselbe Prozedere geht von vorne los und endet wiederum mit einem Pfändungsverlustschein.
Fassen wir dieses stark vereinfachte Beispiel zusammen, sieht sich die GastroSocial Ausgleichskasse mit insgesamt 36‘000 Franken an ungedeckten Beiträgen konfrontiert. Weitet man den Blick auf die ganze Schweiz aus, verursachen missbräuchliche Konkurse jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.
Durch ein neues Bundesgesetz soll die konsequente Rechtsverfolgung solcher Fälle erleichtert werden.
Neues Bundesgesetz zur Bekämpfung von missbräuchlichem Konkurs
Im Jahr 2022 hat das Parlament das «Bundesgesetz zur Bekämpfung des Konkursmissbrauchs» verabschiedet. Der Konkurs von Unternehmen soll kein Vorwand mehr sein, um Löhne und Schulden nicht zu begleichen und andere Unternehmen durch unlauteren Wettbewerb zu benachteiligen. Unter anderem sind zwei grundlegende Neuerungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) vorgesehen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten:
1) Statt Pfändung: Betreibung auf Konkurs
Ab 2025 werden die Sozialversicherungsbeiträge der AHV via Betreibung auf Konkurs eingefordert, sofern der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist.
Im Fall der bisher angewendeten Betreibung auf Pfändung hatten Schuldner ca. ein Jahr Zeit, um geschuldete Beiträge zu bezahlen, bevor ein Pfändungsverlustschein ausgestellt wurde. Wenn Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber dieser finanziellen Forderung nicht nachkommen konnten, trafen sie praktisch keine Konsequenzen: Sie konnten ihren Betrieb weiterhin geöffnet lassen und ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen – sogar dann, wenn bereits mehrere Pfändungsverlustscheine an ihre Gläubiger ausgehändigt wurden. An was liegt das? Sobald ein Pfändungsverlustschein ausgestellt wird, gilt das Geld in den meisten Fällen als verloren, weil sich die finanzielle Lage der Schuldner in der Regel nicht so schnell bessert.
Bei der Betreibung auf Konkurs, die künftig angewendet wird, müssen Schuldner die geschuldeten Beiträge in einer viel kürzeren Frist begleichen. Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, werden nach dem Betreibungsverfahren (im Normalfall 3 Monate nach Ablauf der Zahlungsfrist) vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, eröffnet das zuständige Gericht das Konkursverfahren und der Betrieb wird geschlossen.
Zusammengefasst erhöhen sich die Anforderungen an die Liquidität eines Betriebs enorm – dies vor allem auch deshalb, weil künftig nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge der AHV, sondern auch Steuern und Mehrwertsteuern via Betreibung auf Konkurs eingefordert werden.
2) Verbesserung der Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots
Strafrechtliche Tätigkeitsverbote aufgrund von Konkurs- oder Betreibungsdelikten sollen zukünftig effektiver durchgesetzt werden können. Sprich: Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die öffentlich-rechtliche Schulden chronisch nicht bezahlen, sollen ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr weiterführen können, auch nicht in einer neuen Unternehmung.
Die effektivere Durchsetzung wird dadurch ermöglicht, indem neu eine Brücke zwischen dem Strafrecht und dem Handelsregisterrecht geschlagen wird: Ein Tätigkeitsverbot, das im Strafregister eingetragen ist, wird künftig auch den Handelsregisterämtern mitgeteilt. Das Konkursamt überprüft dann bei Konkursverfahren, ob den Verantwortlichen eines Betriebs ein Fehlverhalten bei der Geschäftsführung bzw. beim Konkurs vorgeworfen werden kann. Wird dies bejaht, folgt eine entsprechende Strafanzeige. Kommt es dabei zu einer Verurteilung bzw. einem Tätigkeitsverbot, erhält das Handelsregisteramt Kenntnis davon und hat zwei Optionen: Entweder es verweigert einer verurteilten Person den Handelsregistereintrag bei der Gründung einer neuen Gesellschaft oder es ordnet die Löschung bereits bestehender Einträge im Handelsregister an.
Darauf kommt es nun an
Generell ist festzuhalten, dass Betreibungen und Konkursbegehren für den Schuldner bzw. die Schuldnerin mit erheblichen Kosten und Umtrieben verbunden sind, welche mit der fristgerechten Bezahlung der Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungseinigung vermieden werden können. Treffen Sie also unbedingt entsprechende Vorkehrungen:
Überwachung der Finanzlage
Unternehmen und Selbstständigerwerbende sollten ihre finanzielle Situation regelmässig überwachen. Eine aktuelle und objektive Buchhaltung, die regelmässige Überprüfung der Zahlungsströme und die Analyse von Kennzahlen sind unerlässlich, um frühzeitig finanzielle Engpässe zu erkennen.
Frühzeitige Kommunikation mit Gläubigern
Stehen Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber vor finanziellen Schwierigkeiten, sollten sie frühzeitig mit ihren Gläubigern wie z.B. der GastroSocial Ausgleichskasse kommunizieren. Offene und transparente Gespräche können dazu beitragen, alternative Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Konflikte oder gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Expertenrat einholen
Wenn sich finanzielle Probleme abzeichnen, sollten Sie nicht zu lange damit warten, professionellen Rat einzuholen. Eine erfahrene Insolvenzberaterin oder ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, geeignete Schritte zur Sanierung des Betriebs einzuleiten und möglicherweise einen Konkurs abzuwenden.
Risikomanagement und Versicherung
Um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern, ist es ratsam, eine umfassende Versicherungspolice abzuschliessen. Eine speziell auf die Hotellerie und Gastronomie zugeschnittene Versicherung kann finanzielle Schäden, z.B. durch Betriebsunterbrechungen, abdecken.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Damit Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann – was im schlimmsten Fall zu einem Tätigkeits- bzw. Berufsverbot führt – ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in den Bereichen des Obligationenrechts, des SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) und des AHV-Gesetzes, einzuhalten. Dazu gehört eine ordnungsgemässe Buchführung ebenso wie die korrekte und zeitgerechte Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge an die GastroSocial Ausgleichskasse.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.