Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Ausweitung der Zertifikatspflicht hat auf die Corona-Erwerbsersatzentschädigung gemäss aktuellen Informationen keine Auswirkungen. Wir weisen nach wie vor darauf hin, dass die Geltungsdauer für den Corona-Erwerbsersatz noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig ist. Die Anträge können bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Für weitere Informationen betreffend der Ausweitung der Zertifikatspflicht für das Gastgewerbe verweisen wir auf die GastroSuisse-Newsletter vom 8. September 2021 und 10. September 2021.