Aufhebung Kontaktquarantäne und Auswirkungen auf Corona-Erwerbsersatz­entschädigung

Der Bundesrat hat die Kontaktquarantäne per Donnerstag, 3. Februar 2022, aufgehoben. Aufgrund dieser Entscheidung gibt es wichtige Änderungen bezüglich des Anspruchs auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung infolge Quarantäne.

Bisher konnten bei der GastroSocial Ausgleichskasse Anträge auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung gestellt werden, sofern eine behördliche oder ärztliche Quarantäne-Anordnung vorlag. Nun hat der Bundesrat die Kontaktquarantäne erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie vollständig aufgehoben. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall wurden in diesem Sinne angepasst.

Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.

Folglich zahlt die GastroSocial Ausgleichskasse ab dem Donnerstag, 3. Februar 2022, nur noch bei rückwirkenden Anträgen für bereits abgelaufene Quarantäne-Anordnungen eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung aus.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Ich bin positiv auf COVID-19 getestet und befinde mich in Isolation – was muss ich tun?

In diesem Fall haben Sie wie bis anhin keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung. In der Regel kommt je nach Wartefrist Ihre Krankentaggeldversicherung für den Erwerbsausfall auf. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an Ihre Krankentaggeldversicherung.

Meine ärztliche/behördliche Quarantäne-Anordnung geht über den Donnerstag, 3. Februar 2022, hinaus. Kann ich in dem Fall trotzdem noch einen Antrag auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung stellen?

Ja, aber der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist nur noch bis und mit 2. Februar 2022 gegeben. Alle Personen, die sich in Quarantäne befanden, sind seit Mittwoch-Mitternacht, 2. Februar 2022, von der Quarantänepflicht befreit – dies selbst dann, wenn die Quarantäne über den Donnerstag, 3. Februar 2022, hinaus angeordnet worden ist.

Ich war bis am Dienstag, 1. Februar 2022, auf ärztliche/behördliche Anordnung in Quarantäne. Am Dienstag selber bin ich positiv auf COVID-19 getestet worden und befinde mich von da an in Isolation. Wer bezahlt jetzt meinen Erwerbsausfall?

Sie wurden während der Quarantäne-Anordnung positiv auf Covid-19 getestet. In einem solchen Fall bezahlt die GastroSocial Ausgleichskasse nur die Tage bis zur angeordneten Isolation (maximal bis und mit 2. Februar 2022). Dazu benötigen wir sowohl die Qurantäne- als auch die Isolations-Anordnung.

Für den Erwerbsausfall ab Dienstag, 1. Februar 2022, müssen Sie aufgrund des positiven Testresultats direkt Kontakt mit Ihrer Krankentaggeldversicherung aufnehmen.

Anmeldeformulare

Achtung!
Nur für rückwirkende Anträge für bereits abgelaufene Quarantäne-Anordnungen. Ab dem 3. Februar 2022 gibt es keine Quarantäne mehr und entsprechend auch keine Corona-Erwerbsersatzentschädigung infolge Quarantäne.

Für Selbstständigerwerbende

Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung

Für Arbeitgebende (Ihre Arbeitnehmenden mussten in Quarantäne/Isolation und Sie haben ihnen weiterhin einen Lohn ausbezahlt)

Für Arbeitnehmende (Sie mussten in Quarantäne/Isolation und Ihr Arbeitgeber hat keine Lohnfortzahlung geleistet)