Arbeitsverhältnis: Mehr als nur der monatliche Lohn!

Solange Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, erhalten Sie nicht nur einen monatlichen Lohn, sondern Sie geniessen in der Regel auch einen umfassenden Versicherungsschutz. Ein Stellenwechsel kann Lücken oder eine Überdeckung nach sich ziehen.

Die Versicherungsdeckung gestaltet sich je nach Arbeitgeber anders. Ein Stellenwechsel kann daher Lücken oder eine Überdeckung nach sich ziehen. Klären Sie sorgfältig ab, wie sich die Vorsorge- oder Versicherungssituation im Fall eines Arbeitsplatzwechsels verändert:

  • AHV: Wohnhaft in der Schweiz bleiben Sie AHV-versichert, egal wann Sie eine neue Stelle antreten. Sollte bis zum Antritt der neuen Stelle mehr als ein Jahr vergehen, könnte eine Beitragslücke entstehen, die Sie mit einem Mindestbeitrag vermeiden können.
  • Pensionskasse: Sie bleiben während maximal einem Monat für die Risiken Tod und Invalidität bei der bisherigen Pensionskasse versichert. Eine gute Pensionskasse ist ein Lohnbestandteil, deshalb sollten Sie beim Stellenwechsel nicht nur auf den Lohn achten. Faustregel: Die Vorsorgeleistungen sollten sich durch den Stellenwechsel zumindest nicht verschlechtern.
  • Krankentaggeldversicherung: Sobald Sie das Arbeitsverhältnis auflösen, endet auch der Krankentaggeld-Versicherungsschutz. Prüfen Sie die Möglichkeit der Weiterführung der bisherigen Versicherung.
  • Unfallversicherung: Der Unfallversicherungsschutz erlischt am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Noch keine neue Stelle? Schliessen Sie bei Ihrer Krankenkasse jetzt auch Unfall mit ein oder verlängern Sie den Versicherungsschutz mit einer Abredeversicherung beim bisherigen Unfallversicherer.