Arbeitgeber­kontrollen

Als Ausgleichskasse hat GastroSocial den gesetzlichen Auftrag, die angeschlossenen Arbeitgebenden regelmässig zu kontrollieren. Damit sollen die Betriebe nicht etwa schikaniert werden – vielmehr dienen die Arbeitgeberkontrollen der korrekten Abrechnung der AHV-Beiträge. Antonio Lepore verrät mehr über die Ziele, die häufigsten Fehler der Arbeitgebenden sowie mögliche Folgen im Fall von fehlerhaften Abrechnungen.

Interview mit Antonio Lepore

Leiter Team Arbeitgeberkontrollen bei GastroSocial


1. Herr Lepore, als Teamleiter kennen Sie sich im Bereich von Arbeitgeberkontrollen bestens aus. Was sind eigentlich die Ziele dieser Betriebsprüfungen?

Bei unseren Revisionen kontrollieren wir die Arbeitgebenden in Bezug auf die Abrechnungspflicht: Werden alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich AHV/IV/EO und ALV (Arbeitslosenversicherung) eingehalten? In erster Linie dient das zum Schutz der Arbeitnehmenden. Wieso das nötig ist? Bei den Kontrollen überprüfen wir, ob die abgezogenen Beiträge bzw. die Löhne auch wirklich bei der AHV-Lohnmeldung deklariert und abgerechnet wurden. So wird vermieden, dass die Arbeitnehmenden unnötige AHV-Lücken befürchten müssen. Zudem nutzen wir die Arbeitgeberkontrollen natürlich auch dazu, um die Arbeitgebenden zu beraten und um fehlerhafte Abrechnungen zu verbessern.


«Die Arbeitgeberkontrollen dienen in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmenden.»


2. À propos: Was sind die häufigsten Fehler, welche die Arbeitgebenden begehen?
Zum Beispiel kommt es vor, dass Lohnmeldungen nicht richtig ausgefüllt, Löhne falsch deklariert oder gar vergessen werden. Gerade Aushilfen werden oft nicht deklariert. Dies ist richtig, wenn eine eine Aushilfe weniger als 2’300 Franken im Jahr verdient. Arbeitet sie aber zum Beispiel während der Fasnacht plötzlich mehr und kommt auf einen Lohn von über 2’300 Franken (auf das Jahr hochgerechnet), muss der Arbeitgeber die Aushilfe in der Lohnmeldung entsprechend deklarieren. Ein weiterer Fehler, den wir häufig antreffen, liegt im Bereich der Familienzulagen oder Taggelder. Diese Leistungen werden oft zum AHV-Einkommen dazugerechnet, obwohl das so nicht korrekt ist. In den allermeisten Fällen passieren diese Fehler nicht aufgrund böser Absichten, sondern weil die Materie der Sozialversicherungen komplex ist und es schlichtweg oft an Fachwissen fehlt – und genau an diesem Punkt möchten wir ansetzen und unseren Kundinnen und Kunden beratend zur Seite stehen.

3. Muss sich eigentlich jeder Betrieb auf eine Kontrolle gefasst machen oder werden diese nach bestimmten Mustern zur Revision ausgesucht?
Ob ein Betrieb zur Revision ausgewählt wird oder nicht, hängt per Gesetz von dessen Lohnsumme ab. Eine Erstkontrolle erfolgt ab einer Lohnsumme von 150’000 Franken, die in einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren nach der Eröffnung durchgeführt wird. Sobald eine Revision oder eben eine Arbeitgeberkontrolle bei dem spezifischen Betrieb stattgefunden hat, findet eine Zweitkontrolle erst dann statt, wenn die Lohnsumme des Betriebs bei 150’000 Franken bleibt. In dem Fall erfolgt die Kontrolle dann in einem regelmässigen Intervall von 4 bis 5 Jahren. Knackt die Lohnsumme des Betriebs die 150’000er-Grenze allerdings nicht, wird dieser kein zweites Mal kontrolliert.


«In den allermeisten Fällen passieren diese Fehler nicht aufgrund böser Absichten.»


4. Wenn nicht jeder Betrieb im Rahmen einer Arbeitgeberkontrolle von einer Beratung profitieren kann – gibt es denn weitere Möglichkeiten, wie sich Kundinnen und Kunden von GastroSocial das nötige Fachwissen aneignen können, um die Löhne korrekt abzurechnen?
GastroSocial bietet jedes Jahr im Januar Lohnabrechnungskurse an. Für viele unserer Kundinnen und Kunden sind die Kurse ein echter Mehrwert – die Fachspezialisten von GastroSocial geben aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, thematisieren typische Fehler und Fragen bei der AHV-Lohnmeldung, präsentieren Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge und informieren über Neuerungen rund um die Sozialversicherungen, wie zum Beispiel betreffend Familienzulagen oder aktuellen Gesetzesrevisionen. Dieses Kursangebot sind wir am Überprüfen und werden es ausbauen.

5. Welche Unterlagen benötigen die Revisoren bei den Arbeitgeberkontrollen überhaupt?
Sobald ein Betrieb revidiert werden muss, kontaktieren wir die Arbeitgebenden, um einen Termin zu vereinbaren. Selbstverständlich teilen wir in diesem Rahmen auch gleich mit, welche Unterlagen wir benötigen, damit sie sich bestmöglich vorbereiten können. Übrigens müssen die Arbeitgebenden zum vereinbarten Revisionstermin selber nicht anwesend sein. Es genügt, wenn eine Person vor Ort ist, die Zugang zu den Unterlagen hat und kompetent Auskunft geben kann.


«Für viele unserer Kundinnen und Kunden sind die Lohnabrechnungskurse ein echter Mehrwert.»


6. Was sind die Folgen bei einer fehlerhaften Abrechnung?

Es kann in beide Richtungen gehen: Wer falsch abgerechnet und deswegen zu viel Beiträge bezahlt hat, kriegt die zu viel bezahlten Beiträge natürlich wieder gutgeschrieben. Wurden Löhne hingegen unzureichend deklariert und abgerechnet, werden die entsprechenden Beiträge rückwirkend in Rechnung gestellt – die Arbeitgebenden müssen als Beitragsschuldner in dem Fall sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerbeiträge aufkommen. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Zusätzlich zur Nachzahlung der Beiträge fallen Verzugszinsen von 5% an.

7. Haben Sie abschliessend noch ein paar Tipps für Arbeitgebende?
Wichtig ist sicherlich, dass die Arbeitgebenden alle erforderlichen Unterlagen bereit haben, damit der Termin für beide Seiten zielführend ist. Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, sollte uns dies rechtzeitig mitgeteilt werden – im Fall von kurzfristig abgesagten Terminen kann es sein, dass diese in Rechnung gestellt werden. Eine meiner wichtigsten Empfehlungen ist aber, sich die wichtigsten Grundlagen betreffend Lohnabrechnung anzueignen, um die Fehlerquote zu senken. Dies zum Beispiel im Rahmen der vorhin erwähnten Lohnabrechnungskurse. Zudem haben wir auf unserer Website eine Extra-Seite für die wichtigsten Fälle bei der Lohnmeldung in der Gastronomie und Hotellerie erstellt. Dort erklären wir am Beispiel verschiedener Fälle – zum Beispiel Rekruten, Rentner, baldige Eltern, Teenager, Allrounder, Kurzabeiter oder Musiker – auf was bei der Abrechnung speziell geachtet werden sollte: gastrosocial.ch/lohnmeldung

Zur Person:

Antonio Lepore

Antonio ist seit 16 Jahren bei GastroSocial tätig und leitet seit 3 Jahren das Team der Revisoren. Sein Fachwissen rund um die AHV ist umfassend, hat er doch während mehreren Jahren auch das Team der Lohnabrechnungskontrolle geleitet.