Anmeldung für Corona-Erwerbsersatzentschädigung mit QR-Code
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung wird immer nachschüssig ausbezahlt und muss für jeden Monat neu angemeldet werden.

Sofern Sie bereits die Abrechnung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung für den Monat Februar 2021 erhalten haben, verwenden Sie für die neue Anmeldung des Monats März 2021 ausschliesslich den auf der Februar-Abrechnung aufgedruckten QR-Code oder den Anmelde- bzw. Registrierungscode (siehe Muster in der nachfolgenden Abbildung). Codes von anderen Abrechnungen (z.B. Dezember 2020 oder Januar 2021) können für die Anmeldung des Monats März 2021 nicht verwendet werden.
Falls Sie die Februar-Abrechnung noch nicht erhalten haben, verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare.

Bitte beachten Sie zudem, dass an Anspruchsberechtigte nur dann eine Entschädigung ausbezahlt werden kann, wenn diese eine Lohneinbusse erlitten haben. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Corona-News-Beitrag vom 26. Februar 2021.
GastroSocial ist sich der sehr schwierigen persönlichen und finanziellen Lage vieler Gastgewerbeunternehmungen bewusst. Die Bearbeitungszeit konnte in den letzten Wochen beträchtlich reduziert werden. Die April-Anmeldungen sollten wieder innert Monatsfrist bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt anhand des Eingangs der Anmeldung.
Prämienzahlungen
Beachten Sie weiterhin, dass in ausserordentlichen Fällen die Möglichkeit besteht, auf Anfrage einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung für ausstehende Beiträge an die Ausgleichskasse sowie an die Pensionskasse prüfen zu lassen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf umgehend bei uns (vorzugsweise per E-Mail an inkasso@gastrosocial.ch).
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