Nach der Pension weitergearbeitet und unter 70 Jahre alt?

Es könnte sich lohnen, dass Sie Ihre AHV-Altersrente neu berechnen lassen. Wir erklären, wie die Neuberechnung funktioniert und wie Sie Ihren Rentenbetrag gegebenenfalls erhöhen können.

Für Hörfreudige

Keine Lust, zu lesen? Hören Sie stattdessen in die Sendung «Espresso» von Radio SRF vom 10. September 2024 rein:

 

 

Für Lesefreudige

Nutzen Sie Ihr zusätzliches Einkommen

Wenn Sie nach dem ordentlichen Pensionsalter (Referenzalter) weitergearbeitet haben und noch unter 70 Jahre alt sind, können Sie Ihre AHV-Rente einmal neu berechnen lassen. Dabei wird Ihr zusätzlich erzieltes Erwerbseinkommen bis zu Ihrem 70. Geburtstag berücksichtigt. Das kann im besten Fall dazu führen, dass Ihre Altersrente der AHV bis zur maximalen Höhe aufgestockt wird.

Dies ist besonders sinnvoll für Personen, die noch keine volle Rente erhalten und nach dem Referenzalter* weitergearbeitet und zusätzliche AHV-Beiträge geleistet haben – insbesondere bei vorhandenen Beitragslücken. Solche Lücken können beispielsweise durch einen längeren Auslandaufenthalt oder fehlende Beitragszahlungen während dem Studium entstehen.

* Hinweis zum Referenzalter:

Mit der Reform AHV 21 wurde für Frauen und Männer ein einheitliches Rentenalter (neu: Referenzalter) von 65 Jahren eingeführt. 

  • Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 65. Geburtstag. 
  • Das Referenzalter der Frauen wird bis 2028 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht und liegt im Jahr 2025 somit bei 64 Jahren + 3 Monaten. 


Beispiel: Eine Frau, die am 16. März 1961 geboren wurde, hat ab dem 1. Juli 2025 Anspruch auf ihre AHV-Rente.

Wie kann ich die AHV-Rente neu berechnen lassen?

Die Neuberechnung der AHV-Rente ist nur für bestimmte Personen möglich:

  • Sie müssen nach Erreichen des Referenzalters weitergearbeitet haben.
  • Sie dürfen am 1. Januar 2024 noch nicht 70 Jahre alt gewesen sein.
  • Ihre AHV-Rente darf noch nicht die maximale Höhe erreicht haben. Die maximale Einzelrente beträgt im Jahr 2025 für Einzelpersonen CHF 2‘520.– pro Monat und für Ehepaare CHF 3‘780.–. Wenn Ihre Rente darunterliegt, können Sie eine Neuberechnung beantragen.
  • Der Antrag auf Neuberechnung kann nur einmal gestellt werden. Überlegen Sie daher gut, wann Sie ihn einreichen möchten.

 

Wie funktioniert die Neuberechnung?

Die Neuberechnung Ihrer AHV-Rente erfolgt in mehreren Schritten:

  • Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag bei der Ausgleichskasse, die Ihre Rente auszahlt.
  • Kontenzusammenruf: Diese Kasse fordert über die «Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) des Bundes» Informationen zu den Beiträgen auf Ihren verschiedenen AHV-Konti an.
  • Neuberechnung der Rente: Die ZAS sendet die Daten zurück an die anfragende Ausgleichskasse. Diese prüft, ob Ihre Altersrente aufgrund der gesammelten Daten erhöht werden kann, indem sie das zusätzliche Erwerbseinkommen berücksichtigt, das Sie nach dem Rentenalter bzw. Referenzalter erzielt haben.
  • Überprüfung und Mitteilung: Nachdem die Berechnung abgeschlossen ist, informiert Sie Ihre Ausgleichskasse über die mögliche neue Rentenhöhe. Bitte beachten Sie, dass die Neuberechnung nicht immer zu einer höheren AHV-Rente führt – das zeigt erst die Neuberechnung.

Formulare & Merkblatt

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihren Antrag für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter stellen:

Wenn Sie vorgängig wissen möchten, wie hoch Ihre neuberechnete Rente ausfallen wird, können Sie einen Antrag auf eine Rentenvorausberechnung bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter stellen:


Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie im AHV-Merkblatt «Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter»:

Gaston