AHV 21 angenommen – was nun?

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Abstimmungsvorlage über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet u.a. eine Änderung des AHV-Gesetzes.

Die vorgesehenen Massnahmen sehen u.a. eine Vereinheitlichung des Referenzalters (Rentenalter) von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts vor.

Der Bundesrat bestimmt das Datum des Inkrafttretens im Anschluss an die Abstimmung. Voraussichtlich kann die Reform am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Nachfolgend aufgelistet nur eine Auswahl der betroffenen Bereiche bei den Ausgleichskassen:

  • Die Erhöhung des Referenzalters (Rentenalters) der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Bei Inkrafttreten der AHV 21 im Jahr 2024 gilt für Frauen und Männer somit ab 2028 ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren.
  • Lebenslanger Rentenzuschlag für die Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen.
  • Tiefere Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente vorbeziehen.
  • Ein flexibler Rentenbezug in der AHV mit der Möglichkeit für Frauen und Männer, die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren zu beziehen (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62 Jahren).
  • Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs.
  • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65 mit der Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter und Berücksichtigung der nach dem Referenzalter (65 Jahre) bezahlten AHV-Beiträge.

Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der 1. Säule sind umfangreich. Es ist daher für alle Ausgleichskassen eine anforderungsreiche Aufgabe, diese umzusetzen. Unter anderem auch aus diesem Grund können wir aktuell zu diesen Themen weder schriftlich noch telefonisch konkrete Auskünfte erteilen.

Sobald wir die notwendigen Informationen für die Umsetzung von all diesen Massnahmen erhalten haben und die IT-Systeme entsprechend aktualisiert wurden, informieren wir wieder darüber auf unserer Website. Wir danken für Ihr Verständnis.


Auf der Website des BSV sind zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) allgemeine Informationen, eine FAQ und ein Tool für die individuelle Abfrage von Referenzalter sowie von Rentenzuschlag und Kürzungssätze für die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration aufgeschaltet worden. Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert und ergänzt, um dem Informationsbedarf bestmöglich gerecht zu werden. Diese Hilfsmittel können ebenfalls für die Beantwortung von Bürgeranfragen genutzt werden.