Ab 2021 Erhöhung der AHV/IV-Renten

Gemäss Bundesratsbeschluss werden per 1. Januar 2021 die AHV/IV-Renten erhöht und damit der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Weitere Änderungen gibt es bei den Ergänzungsleistungen, im Beitragsbereich und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

AHV/IV-Renten und Ergänzungsleistungen

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1’185.– auf CHF 1’195.– pro Monat, die Maximalrente von CHF 2’370.– auf CHF 2’390.–. Die Angaben beziehen sich auf Beträge bei voller Beitragsdauer.

Erhöht werden auch die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen: für Alleinstehende von CHF 19’450.– auf CHF 19’610.– pro Jahr, für Ehepaare von CHF 29’175.– auf CHF 29’415.– und für Kinder auf CHF 10’260.– (über 11 Jahren) sowie auf CHF 7’200.– (unter 11 Jahren).

Beiträge

Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 496.– auf CHF 500.– pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von CHF 950.– auf CHF 958.–.

Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Koordinationsabzug wird von CHF 24’885.– auf CHF 25’095.– erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von CHF 21’330.– auf CHF 21’510.–. Personen, die bereits eine 2. Säule haben, können per 1. Januar 2021 maximal CHF 6’883.– (heute CHF 6‘826.–), Personen ohne 2. Säule neu maximal CHF 34’416.– statt wie bisher CHF 34’128.– in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einzahlen.

Weitere Informationen zu Ihrer Ausgleichs- und Pensionskasse finden Sie in unserem Leitfaden 2020.