Basiswissen Invalidenversicherung
Die IV ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. Sie ist Teil der 1. Säule und sichert die Existenz im Invaliditätsfall.
Was ist der Zweck der Invalidenversicherung?
Das Ziel ist es, den invaliden Versicherten mit Eingliederungsmassanahmen den Weg zurück in die Berufswelt zu ermöglichen. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, richtet die IV eine Rente oder eine Teilrente aus und sichert so die Existenzgrundlage.
Was bedeutet Invalidität?
Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Aufgabenbereich zu arbeiten. Verursacht wird diese Unfähigkeit durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls.
Wer muss IV-Beiträge bezahlen?
Erwerbstätige
Ab dem 18. Altersjahr: Sie zahlen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie Ihren 18. Geburtstag feiern, Beiträge ein.
Nichterwerbstätige
Ab dem 21. Altersjahr: Sie zahlen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie Ihren 21. Geburtstag feiern, Beiträge ein. Die Beiträge richten sich hier nach den sozialen Verhältnissen.
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige endet, wenn sie das Referenzalter* erreicht haben. Von diesem Zeitpunkt an erhalten sie die AHV-Rente. Im Todesfall bleibt der Anspruch der Angehörigen auf Hinterlassenenleistungen bestehen.

* Hinweis zum Referenzalter:
Mit der Reform AHV 21 wurde für Frauen und Männer ein einheitliches Rentenalter (neu: Referenzalter) von 65 Jahren eingeführt.
- Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 65. Geburtstag.
- Das Referenzalter der Frauen wird bis 2028 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht und liegt im Jahr 2025 somit bei 64 Jahren + 3 Monaten.
Beispiel: Eine Frau, die am 16. März 1961 geboren wurde, hat ab dem 1. Juli 2025 Anspruch auf ihre AHV-Rente.
Wie hoch sind die Lohnabzüge?
Die IV-Beiträge erheben die Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/EO. Arbeitnehmende bezahlen 0.7% des monatlichen Bruttolohns (total 5.3% für AHV, IV und EO). Arbeitgebende bezahlen denselben Betrag an die IV. Bei Selbstständigerwerbenden werden auf dem steuerbaren Einkommen 1.4% als Beitrag gefordert (total 10% für AHV, IV und EO). Bei den Nichterwerbstätigen richten sich die Beiträge nach dem Vermögen.
Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?
Anspruch hat grundsätzlich, wer obligatorisch bei der IV versichert ist, das heisst: Alle Personen, die in der Schweiz wohnen sowie alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Ein Anspruch besteht, wenn eine bleibende oder länger dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen, vorliegt. Bevor eine Invalidenrente zugesprochen wird, prüft die IV sämtliche Möglichkeiten einer Wiedereingliederung nach dem Grundsatz: Eingliederung vor Rente.
Wann werden IV-Taggelder bezahlt?
Versicherte, die versuchen mittels Eingliederungsmassnahmen im Arbeitsleben Fuss zu fassen, werden von der IV mit Taggeldern unterstützt. Diese Taggelder sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien während der Eingliederung sicherstellen.
Das Taggeld wird frühestens zu Beginn des Monats, der auf den 18. Geburtstag folgt, ausbezahlt. Beispiel: Wenn Sie am 5. Juni 2021 Ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten Sie frühestens am 1. Juli 2021 ein IV-Taggeld.
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